Luft & Lärm
Luftreinhalteplan
Die Bezirksregierung Arnsberg hat zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in Hagen einen weiteren Luftreinhalteplan aufgestellt. Bereits 2004 wurde ein Luftreinhalteplan für den Bereich Hagen Innenstadt aufgestellt, der 2005 fortgeschrieben und durch einen Aktionsplan Innenstadtring ergänzt wurde. Ursächlich für die Aufstellung des neuen Luftreinhaltplanes ist die gemessene Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid in der Wehringhauser Straße in 2006. Die Untersuchungen zeigen, dass eine lokale Betrachtung und Bekämpfung von Hot-Spots nicht sinnvoll ist, sondern vielmehr ein großflächiges Konzept nötig ist, um die Luftqualtiät wirkungsvoll zu verbessern. Daher beschränkt sich das Maßnahmenkonzept nicht allein auf die Wehringhauser Straße, sondern betrachtet das gesamte Stadtgebiet.
Lärmschutz
Viele Menschen fühlen sich durch Lärm nicht nur belästigt sondern massiv gestört. Die meisten von ihnen durch den Straßenverkehr. Aber auch der zunehmende Fluglärm (auch in Hagen) und der Freizeitlärm führen immer wieder zu Beschwerden. Da bestehende Lärmbelastungen in vielen Fällen nur mit viel Aufwand zu verbessern sind, ist der vorsorgende Lärmschutz sehr wichtig.
Umweltzone Hagen
Aufgrund der anhaltend hohen Stickstoffdioxidbelastung im Stadtgebiet hat der Rat der Stadt am 14. Juli 2011 die Einrichtung einer Umweltzone in Hagen zum 1. Januar 2012 beschlossen. Dabei soll die Plaketten-Regelung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Ost übernommen werden. Seit 2012 gilt somit ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Umweltplakette, für Kfz mit roter Plakette gilt das Verbot ab Januar 2013 und ab dem dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in die Umweltzone einfahren.
Die Umweltzone umfasst die Innenstadt sowie Eckesey und Altenhagen bis zur Fuhrparkbrücke. Darüber hinaus liegen der gesamte Bereich Ischeland, der Loxbaum und das Hochschulviertel bis zur Feithstraße in der Umweltzone. Des Weiteren umfasst die Umweltzone weite Teile von Eppenhausen, Remberg, Oberhagen sowie Eilpe bis zur Selbecker Straße und Wehringhausen bis zur Rehstraße innerhalb der Umweltzone. [Karte der Umweltzone]
Die Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten wurden in Nordrhein-Westfalen durch einen Erlass einheitlich geregelt. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Wohnmobile oder in wirtschaftlichen Härtefällen. Für Unternehmen, die mehr als ein Fahrzeug einsetzen, enthält der Erlass die sogenannte Fuhrparkregelung. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Erlass. [Ausnahmekatalog NRW]
Die erforderlichen Plaketten sind bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Hohenlimburg sowie den zuständigen Stellen für Abgassonderuntersuchungen (ASU) und Hauptuntersuchungen (HU) für 5 Euro käuflich zu erwerben.