Das Förderprogramm richtet sich an Hagener Projekte im Rahmen der Integrationsarbeit. (Foto: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration)

Förderung von Projekten zur Integration von Geflüchteten und (Neu-)Zugewanderten

10. Juni 2024 – Im Rahmen des Förderprogramms „KOMM-AN NRW“ vom Land Nordrhein-Westfalen zur Integration von Geflüchteten und (Neu-)Zugewanderten stehen für das Jahr 2025 rund 71.000 Euro für Hagener Projekte im Rahmen der Integrationsarbeit von beispielsweise Initiativen, kirchlichen Trägern, Migrantenselbstorganisationen, Verbänden oder Vereinen zur Verfügung. Die Akteurinnen und Akteure werden in ihrem Engagement durch das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Stadt Hagen unterstützt. Ziel des Förderprogramms ist die Entlastung der ehrenamtlichen Arbeit.


Für die Unterstützung eines Projektes sind die folgenden Voraussetzungen notwendig: sie fördern die Willkommens- und Anerkennungskultur für zugewanderte Personen, sind interkulturell geöffnet, stärken ehrenamtliche Strukturen und weisen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung vor. Die Durchführungsträger verpflichten sich dazu, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit das „KOMM-AN“-Logo zu verwenden, die Mittel anhand der jeweils aktuellen Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid beziehungsweise des Weiterleitungsvertrags, der Förderkonzeption, den FAQ, der Richtlinie und den Nebenbestimmungen ordnungsgemäß einzusetzen sowie Mittelabrufe und Verwendungsnachweise fristgerecht einzureichen. Zusätzlich sollte ein wechselseitiger Informationsaustausch mit dem KI sowie die Teilnahme an Qualifizierungen und Vernetzungstreffen stattfinden. Die Fördermittel werden nach diversen Kriterien vergeben und aufgeteilt. Hierzu gehören die Verhältnismäßigkeit zwischen beantragten Maßnahmen und Durchführungsmöglichkeiten der Träger wie zum Beispiel die Anzahl der Aktiven, Anzahl der Teilnehmenden oder der Durchführungsort, Schlüssigkeit und Plausibilität im Sinne der Förderkonzeption von „KOMM-AN“, Stichhaltigkeit der Begründung, Erfahrung der Kommune in der Zusammenarbeit mit Durchführungsträgern sowie die Förderung von Kooperationen und Netzwerken vor Ort.


Interessierte können das Formular zur Interessensbekundung für 2025 ausgefüllt und unterschrieben im Zeitraum von Montag, 17. Juni, bis Montag, 19. August, im Kommunalen Integrationszentrum Hagen, Berliner Platz 22, abgeben oder per E-Mail an tobias.christmann-knorn@stadt-hagen.de senden. Auch eine spätere Antragstellung ist möglich, jedoch werden die Anträge bevorzugt, die fristgerecht eingegangen sind. Fragen beantwortet Tobias Christmann-Knorn unter Telefon 02331/207-5805 oder unter der E-Mail-Adresse tobias.christmann-knorn@stadt-hagen.de. Das aktuelle Antragsformular und weitere Informationen finden Interessierte in den kommenden Tagen auch direkt auf der Internetseite des KI Hagen.