Die Stadt Hagen richtet eine weitere Parkzone in der Nähe des Stadtzentrums ein. (Foto: Hans Blossey)
Bewohnerparken: Stadt Hagen führt ab 1. August Parkzone H ein
24. Juni 2024 – Um die Parkplatzsituation für betroffene Hagenerinnen und Hagener in innerstädtischen Quartieren weiter zu entlasten, richtet die Stadt Hagen eine weitere Parkzone in der Nähe des Stadtzentrums ein. Ab Donnerstag, 1. August, gelten in der Parkzone H rund um die Bereiche Arndtstraße/Lützowstraße/Haldener Straße/Rembergstraße neue Parkvorschriften. Bewohnerinnen und Bewohner werden durch einen Flyer des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen über die Änderungen informiert. Die Beantragung eines Parkausweises für die Parkzone H ist ab Montag, 1. Juli, möglich.
Die Parkzone H
Die Parkzone umfasst die Arndtstraße, Zietenstraße, Schillstraße, Holbeinstraße und Kuferstraße sowie Teile der Heinitzstraße, Yorckstraße, Lützowstraße, Blücherstraße, Haldener Straße, Eickertstraße und Rembergstraße. Hier finden Sie einen Übersichtsplan über die Parkzone H.
Wer kann einen Parkausweis beantragen?
Die Regelungen für die Parkausweise sind ausdrücklich auf Bewohnerinnen und Bewohner mit erstem Wohnsitz in einer der Innenstadtzonen beschränkt. Diese können einen Antrag stellen, wenn sie Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeugs bis 2,8 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts (PKW) sind oder eine Vollmacht zur ausschließlichen und ständigen Nutzung eines solchen PKW vorliegt, das ihnen selbst nicht gehört, wenn sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und wenn keine weitere Parkmöglichkeit – zum Beispiel in Form einer Garage oder eines Stellplatzes – vorliegt. Die Erteilung eines Parkausweises ist kostenpflichtig, pro Bewohnerin und Bewohner kann nur ein Ausweis beantragt werden.
Informationen zum Antragsverfahren
Ein Parkausweis kann online oder vor Ort im Bürgeramt beantragt werden, die Gültigkeit des Ausweises beträgt zwölf Monate. Sollten Halterin oder Halter und Fahrerin oder Fahrer nicht übereinstimmen, ist eine Online-Beantragung nicht möglich. Die Kosten des Parkausweises belaufen sich auf insgesamt 120 Euro, bei der Online-Beantragung liegen sie bei 90 Euro, da die Bearbeitungsgebühr entfällt. Die Gültigkeit von Parkausweisen, die persönlich im Bürgeramt beantragt werden, beginnt mit dem Einführungszeitpunkt der jeweiligen Parkzone. Bei der Online-Beantragung gilt der Zeitpunkt des Antrags als Starttermin. Wird der Parkausweis beispielsweise am 1. Juli eines Jahres beantragt, gilt er somit bis zum 1. Juli des Folgejahres. Hagenerinnen und Hagener, die eine solche Bescheinigung beantragen möchten, müssen im Rahmen der Antragstellung ihren Personalausweis, einen Fahrzeugschein, ihren Führerschein und gegebenenfalls eine Bescheinigung der Halterin oder des Halters, welche die ständige und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt, vorlegen.
Was ist in der neuen Parkzone zu beachten?
Die Stadt Hagen kennzeichnet die neue Parkzone durch entsprechende Verkehrsschilder, die auf den Anfang beziehungsweise das Ende der Zone, vergleichbar einer Tempo-30-Zone, sowie die künftig geltenden Regeln hinweisen. So ist in einigen Bereichen für alle Autofahrerinnen und Autofahrer das Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden möglich. Diese Regelung kann durch ein zusätzliches Schild, beispielsweise mit der Aufschrift „Werktags außer samstags 8 bis 19 Uhr“, ergänzt werden. Dann gilt die Parkscheibenregelung nur zu den angegebenen Zeiten, außerhalb ist das Parken unbeschränkt möglich. Ein weiteres Schild weist darauf hin, dass Besitzerinnen und Besitzer eines Parkausweises von den Regelungen ausgenommen sind und vor Ort jederzeit unbegrenzt parken können.
In der unteren Rembergstraße gilt grundsätzlich Bewohnerparken, sodass Anwohnerinnen und Anwohner einen Parkausweis beantragen oder sich außerhalb der Zonen einen Parkplatz suchen müssen. Aufgrund der Vielzahl der dort ansässigen Geschäfte in der unteren Rembergstraße stehen für Kundinnen und Kunden neben Parkplätzen mit Parkscheibe auch freie Parkplätze ohne Beschränkungen zur Verfügung.
Terminvergabe beim Bürgeramt
Termine zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises im Bürgeramt können online, per E-Mail an buergeramt@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-5777 zu den Sprechzeiten montags und dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr vereinbart werden. Weitere Informationen zu den Parkausweisen und künftigen Parkzonen erhalten Interessierte auf der Internetseite der Stadt Hagen. Dort steht außerdem ein FAQ rund um das Thema Bewohnerparken zur Verfügung. Für Rückfragen steht das Team der Verkehrssachgruppe der Stadt Hagen per E-Mail an verkehr@stadt-hagen.de zur Verfügung.
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