Zu einem Austausch rund um Förderungen und Förderprojekte im Mietwohnungsbau trafen sich Vertretungen der Stadt Hagen, der Hagener Wohnungswirtschaft und des NRW-Bauministeriums im Rathaus an der Volme. (Foto: Aaron Schlütter/Stadt Hagen)

Gemeinsamer Austausch zu öffentlicher Wohnraumförderung in Hagen

29. Mai 2024 – Die Nachfrage nach der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist inzwischen auch in Hagen in allen Fördersegmenten ausgesprochen hoch. Um sich über aktuelle Förderungen und Förderprojekte im Bereich des Mietwohnungsbaus auszutauschen, waren am vergangenen Freitag, 24. Mai, auf Einladung der Stadt Hagen Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) sowie der Hagener Wohnungswirtschaft zu Gast im Rathaus an der Volme.


In Hagen gibt es derzeit noch 4.300 geförderte Mietwohnungen, von denen in den nächsten zehn Jahren mindestens 2.500 Wohneinheiten aus der öffentlichen Bindung fallen. Daher besteht ein hoher Bedarf an geförderten Mietwohnungen. Die Förderbudgets im Mietwohnungsbau wurden nach jahrelanger Zurückhaltung in den vergangenen zwei Jahren stark nachgefragt und die ersten Projekte sind mittlerweile bezugsfertig.


Förderung für Modernisierung von Wohnraum

Weiterhin ging es bei dem Treffen um die aktuellen Förderkonditionen bei der Modernisierung im Bestand. Zahlreiche Häuser sind inzwischen in die Jahre gekommen. Da der Standard von damals nicht mehr den Bedürfnissen von heute entspricht, besteht teilweise ein hoher Modernisierungsbedarf. Ziel des Förderprogramms ist es, Wohnraum nachhaltig aufzuwerten und die Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner mit dem, was bautechnisch möglich ist, sich wirtschaftlich rechnet und zu einem sozial verträglichen Preis zu vermieten ist, in Einklang zu bringen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Abbau beziehungsweise der Reduzierung von Barrieren, der Verbesserung der Energieeffizienz und des Einbruchsschutzes im Wohnungsbestand. Bei einer Neuvermietung der modernisierten Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, da die Förderung eine Mietpreis- und Belegungsbindung auslöst. Mieterinnen und Mieter, die bereits vor der Modernisierung in den Gebäuden gewohnt haben, benötigen keinen Wohnberechtigungsschein.


Gelungener Austausch

Neben weiteren Berichten über beispielsweise Neubauvorhaben, energetische Sanierungsmaßnahmen und den Erwerb von zahlreichen Problemimmobilien in Wehringhausen besuchten die Teilnehmenden im Anschluss einige Objekte, die derzeit von der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft saniert werden. Zudem diskutierten sie vor Ort über die Problemlagen. Das gelungene Treffen soll weiterhin regelmäßig stattfinden.