Gemeinsam gehen das Ordnungsamt der Stadt Hagen sowie die Polizei Hagen gegen Ruhestörungen vor. (Foto: Stadt Hagen)

Ordnungsamt setzt „Lärmwagen“ ein: Positive Bilanz am ersten Wochenende

9. April 2024 – 15 Lärmbeschwerden, vier Gewerbeüberprüfungen im Hinblick auf Lärm, 14 Jugendschutz- und allgemeine Personenkontrollen und zwei sonstige Störungen: Das ist die Bilanz für den ersten Dienst des neuen „Lärmwagens“, den das Ordnungsamt der Stadt Hagen seit dem vergangenen Wochenende einsetzt.


Das behördenintern als „Lärmwagen“ bezeichnete Fahrzeug ist von den alltäglichen Aufgaben des Ordnungsamtes freigestellt. Mit Hilfe des Fahrzeugs bearbeitet das Team zum Beispiel Lärmbeschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über zu laute Musik, ausschweifende Partys oder sonstige Belästigungen wie Rauch durch Grillen oder lautstarke Unterhaltungen von Ansammlungen. „Durch die Einführung unseres Lärmwagens und die hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei Hagen können wir als zuständige Ordnungsbehörde unseren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung vergrößern, die Polizei Hagen entlasten und die Zusammenarbeit intensivieren“, blickt Martin Echterling, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen, positiv auf das erste Einsatzwochenende zurück.


Testphase im vergangenen Jahr

Um die Effektivität des „Lärmwagens“ zu testen, führte das Ordnungsamt von Mai bis September 2023 eine Projektphase mit der Polizei Hagen durch, in welcher der Wagen eins zu eins mit einer Vollzugskraft des Stadtordnungsdienstes sowie einem Polizeibeamten besetzt wurde. Die Zahlen sprachen für sich: Insbesondere in der warmen Jahreszeit fuhr der „Lärmwagen“ durch das gesamte Hagener Stadtgebiet und führte zu Spitzenzeiten in einem Dienst 17 Einsätze durch, bei denen er durch weitere Einsatzmittel unterstützt werden musste. Aufgrund der erfolgreichen Projektphase entschieden sich die beiden kooperierenden Behörden dazu, die Zusammenarbeit auf das Jahr 2024 auszuweiten. Im Unterschied zu der Projektphase erfolgt nun die Koordination der Beschwerden zur Nachtzeit nach 22 Uhr über die Polizeileitstelle und wird durch einen Streifenwagen des Ordnungsamtes mit zwei Vollzugskräften der Ordnungsbehörde bearbeitet.


Ordnungsamt darf einschreiten

Laut Landesimmissionsschutzgesetz NRW sind städtische Ordnungsämter für die Überprüfung der Einhaltung dieser Gesetze zuständig. Sie leiten ihre Befugnisse zur Durchführung von polizeilichen Standardmaßnahmen nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) in Verbindung mit dem Polizeigesetz NRW her und dürfen daher alle erforderlichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen ergreifen, die auch die Polizei in solchen Einsatzlagen ergreift. Hierzu gehören unter anderem die Identitätsfeststellung der störenden Person, die Sicherstellung einer Anlage, das Betreten der Wohnung der verursachenden Person gegen deren Willen sowie deren Ingewahrsamnahme.


Im Rahmen des Einsatzes am Wochenende waren solche Maßnahmen jedoch nicht notwendig – alle Einsätze konnten durch eine deeskalierende und bürgernahe Kommunikation gelöst werden. Von 21 Einsätzen sprach das Ordnungsamt in 20 Fällen lediglich mündliche Verwarnungen aus und nahm die Daten der Verursacherinnen und Verursacher auf. Die Betroffenen zeigten sich überwiegend einsichtig und kooperativ. In einem Fall musste das Team des Ordnungsamtes erneut anrücken: Hier leitete es ein entsprechendes Bußgeldverfahren ein und beendete die störende Feier.