Die Stadt Hagen richtet diverse Parkzonen rund um das Stadtzentrum ein, um Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. (Foto: Nile/Pixabay)

Parken für Bewohnerinnen und Bewohner: Stadt Hagen führt „Parkzone F“ ein

11. März 2024 – „Parkzonen für Bewohnerinnen und Bewohner – Vor deiner Haustür. In deiner Stadt. Direkt bei dir.“: Um die Parkplatzsituation für betroffene Hagenerinnen und Hagener in innerstädtischen Quartieren zu entlasten, richtet die Stadt Hagen nach und nach diverse Parkzonen rund um das Stadtzentrum ein. Ab Montag, 1. April, gelten in der neuen „Parkzone F“ in den ausgewiesenen Bereichen neue Vorgaben für alle, die dort ihr Fahrzeug abstellen möchten. Bewohnerinnen und Bewohner wurden über diese Änderungen bereits durch einen Flyer des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrem Briefkasten informiert. Sie können sich durch die Beantragung eines Parkausweises, die seit Freitag, 1. März, möglich ist, von den neuen Regelungen befreien lassen.


Wer kann einen Parkausweis beantragen?

Die Regelungen für die Parkausweise sind ausdrücklich auf Bewohnerinnen und Bewohner mit erstem Wohnsitz in einer der Innenstadtzonen beschränkt. Diese können einen Antrag stellen, wenn sie Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeugs bis 2,8 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts (PKW) sind oder eine Vollmacht zur ausschließlichen und ständigen Nutzung eines solchen PKW vorliegt, das ihnen selbst nicht gehört, wenn sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und wenn keine weitere Parkmöglichkeit – zum Beispiel in Form einer Garage oder eines Stellplatzes – vorliegt. Die Erteilung eines Parkausweises ist kostenpflichtig, pro Bewohnerin und Bewohner kann nur ein Ausweis beantragt werden.


Informationen zum Antragsverfahren

Ein Parkausweis kann online unter www.hagen.de/parkausweis oder vor Ort im Bürgeramt beantragt werden, die Gültigkeit des Ausweises beträgt zwölf Monate. Die Kosten des Parkausweises belaufen sich auf insgesamt 120 Euro, bei der Online-Beantragung entfällt die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Bürgerinnen und Bürger, die von den anfänglichen technischen Schwierigkeiten bei der Online-Beantragung betroffen waren, zahlen die veranschlagten 90 Euro bei Vorlage der Fehlermeldung, zum Beispiel in Form eines Screenshots. Die Gültigkeit von Parkausweisen, die persönlich im Bürgeramt beantragt werden, beginnt mit dem Einführungszeitpunkt der jeweiligen Parkzone. Bei der Online-Beantragung gilt der Zeitpunkt des Antrags als Starttermin. Es empfiehlt sich eine Antragstellung parallel zum Inkrafttreten der neuen Regeln. Hagenerinnen und Hagener, die eine solche Bescheinigung beantragen möchten, müssen im Rahmen der Antragstellung ihren Personalausweis oder eine Meldebestätigung, einen Fahrzeugschein, ihren Führerschein und gegebenenfalls eine Bescheinigung der Halterin oder des Halters, welche die ständige und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt, vorlegen.


Was ist in den neuen Parkzonen zu beachten?

Die Stadt Hagen hat die neue „Parkzone F“ durch das Aufstellen entsprechender Straßenschilder bereits gekennzeichnet. Diese weisen auf den Anfang beziehungsweise das Ende der Zone sowie auf die künftig geltenden Regeln hin. Unter anderem ist in verschiedenen Bereichen für Autofahrerinnen und -fahrer das Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden möglich. Diese Regelung kann durch ein zusätzliches Schild, zum Beispiel mit der Aufschrift „Werktags außer samstags von 8 bis 19 Uhr“, ausgeweitet werden. Dann gilt die Parkscheibenregelung nur zu den angegebenen Zeiten, außerhalb ist das Parken unbeschränkt möglich. Ein weiteres Schild weist darauf hin, dass Besitzerinnen und Besitzer eines Parkausweises von den Regelungen ausgenommen sind.


Termine zur Beantragung eines solchen Ausweises können unter https://terminvergabe.hagen.de, per E-Mail an buergeramt@stadt-hagen.de oder unter Telefon 02331/207-5777 zu den Sprechzeiten montags und dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr vereinbart werden. Weitere Informationen zu den Parkausweisen und künftigen Parkzonen erhalten Interessierte unter www.hagen.de/Bewohnerparken.