Bei dem Sondereinsatz des Ordnungsamtes wurden 16 Gewerbe überprüft (Foto: Stadt Hagen)

Stadtordnungsdienst: Sondereinsatz zu Gewerbe- und Jugendschutzkontrollen

5. März 2024 – 29 Jugendschutzkontrollen und 16 überprüfte Gewerbe: Das ist das Ergebnis eines zweitägigen Sondereinsatzes des Stadtordnungsdienstes der Stadt Hagen am vergangenen Wochenende, 1. und 2. März. Bei den Gewerbekontrollen standen Spielhallen und ihre Sperrzeiten im Fokus.


Am Freitag, 1. März, waren die Einsatzkräfte im Bahnhofsbereich sowie in den Stadtteilen Altenhagen und Wehringhausen unterwegs. Im Rahmen des Jugendschutzes wurden sechs Personen kontrolliert. Dabei stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sogenannte Vape, eine E-Zigarette, sicher. Bei einer Person bestand der Verdacht auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – nach einer entsprechenden Durchsuchung konnte jedoch kein Verstoß festgestellt werden. Des Weiteren entdeckte das Team mehrere Minderjährige bei dem Konsum von Tabak, die Zigaretten mussten vor Ort entsorgt werden. Von den zehn überprüften Gewerben fehlten in einem Betrieb die Rauchwarnmelder, in einem weiteren der Aushang von Öffnungszeiten. In einer Spielhalle waren nicht ausreichend Aufsichten vorhanden, zudem lag keine Gewerbeanmeldung vor. Ein weiterer Betrieb konnte ebenfalls keine Anmeldung eines Gewerbes vorweisen.


Am Samstag, 2. März, lag der Fokus der Kontrollen auf den Stadtteilen Haspe, Hohenlimburg, Boele und Eilpe. Im Rahmen des Jugendschutzes wurden 23 Personen kontrolliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trafen insgesamt drei Jugendliche mit Vapes an, die vor Ort entsorgt werden mussten. Vier Personen wurden wegen Alkoholkonsums auf dem Schulhof der Realschule Hohenlimburg der Örtlichkeit verwiesen. Bei den sechs überprüften Gewerben stellten die Teams zahlreiche Verstöße fest: In einem Betrieb fehlten neben dem Jugendschutzhinweis auch der Hinweis auf Videoaufnahmen und die Preisausschilderung. Dort wurden außerdem E-Zigaretten und Schokolade zur Überprüfung sichergestellt sowie ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz entdeckt. Zwei Verstöße gegen das Verpackungsgesetz lagen in einem weiteren Gewerbebetrieb vor. Hierbei war keine Pfandauszeichnung bei diversen Erfrischungsgetränken vorhanden. Weitere Ergebnisse der Gewerbekontrollen waren eine defekte Notausgangstür, eine fehlende Preisausschilderung sowie ein fehlerhafter Hinweis auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Öffnungszeiten von mehr als fünf Stunden sind hier nicht erlaubt. In einem Kiosk in Boele wurden zudem E-Zigaretten wegen des Verstoßes gegen die Abgabenordnung sichergestellt. Bei der Überprüfung der Sperrzeit von Spielhallen konnten die Einsatzkräfte hingegen keine Verstöße feststellen, da alle Gewerbe innerhalb der Sperrzeit ordnungsgemäß verschlossen waren.