Die Stadt Hagen bietet einen Onlinedienst zur vereinfachten Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen an. (Foto: pixabay/jonathansautter)

Stadt Hagen erleichtert Jugendlichen mit digitalem Service den Weg ins Berufsleben

27. Februar 2024 – Ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, nutzungsorientierten Verwaltung: Um den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein, der für die ärztliche Untersuchung von Minderjährigen vor dem Berufseinstieg erforderlich ist, zu erleichtern, bietet die Stadt Hagen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) einen entsprechenden Online-Dienst an. Der digitale Service wurde von der regio IT GmbH im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und des „KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt und ermöglicht den Kommunen durch das „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA-Prinzip) eine Nachnutzung.


Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt ärztliche Untersuchungen für Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Start in das Berufsleben vor. Dafür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Bisher erschwerten der Verwaltungsaufwand und viele Akteurinnen und Akteure den Prozess. Der digitale Dienst optimiert und digitalisiert die Antragstellung für Untersuchungsberechtigungsscheine, sodass der Prozess effizienter und nutzungsfreundlicher wird – für die Jugendlichen, aber auch für Kommunen, Kreise sowie Ärztinnen und Ärzte. „Die Umsetzung des OZG-Dienstes für den Untersuchungsberechtigungsschein ist ein weiterer Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Wir freuen uns, Jugendlichen den Eintritt ins Berufsleben zu erleichtern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand reduzieren zu können“, unterstreicht Christian Lazar, Chief Digital Officer der Stadt Hagen.


Der Untersuchungsberechtigungsschein kann bequem beispielsweise über das Smartphone unter dem Link www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen beantragt werden. Durch die Nutzung der elektronischen Identität (eID) des neuen Personalausweises, die mit der AusweisApp des Bundes ausgelesen werden kann, entfallen persönliche Behördenbesuche und eine sichere Identifikation ist gewährleistet. Wer den Online-Dienst nicht nutzen möchte, kann den Antrag weiterhin im Bürgeramt stellen. Der Service entlastet die Bürgerämter der Stadt Hagen in der Sachbearbeitung und bei Abrechnungsaufgaben.