Zum Schutz von Bäumen und Ökosystem beginnt am 1. März der Schutzzeitraum für Gehölzschnitt (Foto: Irmgard Hartenstein)

Umweltamt informiert: Schutzzeitraum für Gehölzschnitt beginnt am 1. März

19. Februar 2024 – Pause für Säge und Heckenschere: Zum Schutz von Bäumen sowie zur Sicherung der Lebensgrundlage in der Fortpflanzungszeit von Insekten, Vögeln und Kleintieren beginnt am Freitag, 1. März, der gesetzliche Schutzzeitraum, in dem Baumfällungen und Heckenschnitte nur noch in sehr begrenztem Maße erlaubt sind. Der Schutzzeitraum dauert bis zum 30. September und wird durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt.


Nach Paragraf 39 Absatz 5 ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu fällen. Nur ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt. Eine Ausnahme bilden Bäume, die im Garten stehen. Hierbei ist es jedoch ratsam, genauer hinzuschauen, bevor zur Säge oder Heckenschere gegriffen wird. Dort können überall – oft gut versteckt – Vögel ein Nest gebaut oder ihre Jungtiere versteckt haben. Außerdem gilt es, die Nahrungsgrundlage in Form von Pollen, Samen und Früchten für Insekten, Vögel und Kleintiere zu sichern. Ziel ist es auf lange Sicht, die Artenvielfalt zu erhalten. Daher sollte während des Schutzzeitraumes auch kein Schnittgut weggeräumt oder bewegt werden.


Neben dem Bundesnaturschutzgesetz bestehen weitere Regelungen, die den Schnitt eines Baumes oder Strauches verbieten. Ein solches Verbot gilt beispielsweise, wenn der Baum durch die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen geschützt ist, sich im Landschafts- oder Naturschutzgebiet befindet oder innerhalb einer Allee steht. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt und können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Unsicherheiten und Fragen werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die untere Naturschutzbehörde der Stadt Hagen zu wenden.