Die Stadt Hagen sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 9. Juni (Foto: Gregmontani/pixabay)

Wahlhelfende für die Europawahl gesucht

9. Februar 2024 – Für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni, sucht die Stadt Hagen freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, welche die Stadt bei einem erfolgreichen Ablauf der Wahl unterstützen möchten. Erstmalig bei einer Europawahl können wahlberechtigte Personen schon ab 16 Jahre als Wahlhelfende, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, eingesetzt werden. Rund 146.000 Bürgerinnen und Bürger in Hagen können ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments abgeben.


Die Stadt Hagen setzt bis zu 1.300 Wahlhelfende als wichtige Unterstützung ein, um die demokratische Willensbildung der Wählerinnen und Wähler zu gewährleisten. Am Wahltag übernimmt ein etwa sechsköpfiges Team, bestehend aus Wahlvorstehenden, Schriftführenden sowie Beisitzenden, verschiedene Aufgaben in den 130 Wahllokalen und 26 Briefwahllokalen im Hagener Stadtgebiet. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Überwachung des Wahlgangs, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der abgegebenen Stimmen und Meldungen der Zählergebnisse. Dazu werden im Vorfeld der Wahl umfassende Online-Schulungen und Präsenzveranstaltungen für Wahlvorstehende und Schriftführende angeboten. Für dieses Ehrenamt zahlt die Stadt Hagen eine angemessene Aufwandsentschädigung, die nach den Aufgaben im Wahllokal und Briefwahllokal unterschiedlich ausfällt. Weitere Informationen zum Wahlhelferdienst und Kontaktinformationen finden Interessierte unter www.hagen.de/europawahl.


Wer kann sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben?

Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder eine Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) besitzen. Zudem müssen die interessierten Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben beziehungsweise sich dort für gewöhnlich aufhalten und nicht per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.


Interessierte können sich unter Angabe ihrer Wunschposition (Wahlvorstehende, Schriftführende oder Beisitzende) und Wunscheinsatzort über das Online-Formular unter www.hagen.de/ichzaehle anmelden. Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail unter wahlen@stadt-hagen.de mit den Angaben zur Person, also Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und dem Wunscheinsatzort erfolgen. Postalische Anfragen können mit den obigen Angaben an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Statistik und Wahlen, z.Hd. Frau Schulte, Freiheitstraße 3, 58119 Hagen gestellt werden.