Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion überprüften verschiedene Behörden mehrere Problemimmobilien. (Foto: Stadt Hagen)

Zahlreiche Mängel: Behörden kontrollieren sechs Problemimmobilien

6. Februar 2024 – Müll, Brandlasten, durchlässige Böden: Unter Leitung der Dienststelle Ordnungsbehördliche Aufgaben der Stadt Hagen haben der Stadtordnungsdienst, die Bauordnung, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt, die Feuerwehr Hagen, die Polizei Hagen, der Zoll und das Jobcenter am vergangenen Mittwoch, 31. Januar, eine gemeinsame Kontrollaktion in sechs Problemimmobilien durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen stehen regelmäßig unter anderem der melderechtliche Status, die Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges, eine Müll- und Schädlingsproblematik, Verstöße gegen die Landesbauordnung, Brandlasten und die Überprüfung der Rettungswege.


Prüfung des Meldestatus

Von den 150 gemeldeten Personen konnten 141 vor Ort überprüft werden. Elf Personen werden von Amts wegen abgemeldet. Hier wird entsprechend überprüft, ob die Mieterinnen und Mieter noch Leistungen durch das Jobcenter und/oder die Familienkasse beziehen. Gegebenenfalls werden die Leistungen eingestellt und zurückgefordert. Die Behörden haben außerdem sechs Personen angetroffen, die nicht unter den jeweiligen Anschriften gemeldet sind. Sie wurden dazu aufgefordert, sich unverzüglich anzumelden.


Diverse Mängel und ein kontrolliertes Gewerbe

In den kontrollierten Immobilien fand das Team verschiedene Missstände wie Haustüren ohne Schließzylinder und/oder unverschlossene Haustüren, defekte Briefkästen, fehlendes Licht und Brandlasten im Treppenhaus, große Mengen Abfall in Kellern und Hinterhöfen sowie fehlende Streben an Treppengeländern vor. Im Nachgang werden die verschiedenen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig.

In einem Objekt überprüfte der Zoll einen Kiosk sowie einen Mitarbeiter im Rahmen einer Personenkontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Zusätzlich forderte der Zoll den Nachweis einer entsprechenden Gewerbeanmeldung. Im Nachgang ermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob die Inhaberinnen und Inhaber die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten für den Arbeitnehmer erfüllen und ob der Mindestlohn ordnungsgemäß gezahlt wird. Weiterhin kontrollierten Polizei und Zoll mehrere Ausweise und führten unter anderem melderechtliche Überprüfungen durch. Die Überprüfungen verschiedener Aufenthaltsgenehmigungen durch die Polizei waren ohne Beanstandung.


Erhebliche Missstände in einer Immobilie festgestellt

In einer unbewohnten Dachgeschosswohnung eines Objektes bot sich den Beteiligten ein Bild der Verwahrlosung: Müll, eingenistete Tauben und Ratten sowie durchlässige Böden, die in der darunter liegenden Wohnung große Löcher in der Decke verursachten. Beim Betreten fielen Teile der Decke in der unteren Wohnung herunter, sodass diese für unbewohnbar erklärt wurde. Die dort lebende Familie konnte in einer anderen Wohnung unterbracht werden.


Auf dem Gelände einer weiteren Immobilie stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine nicht standsichere Mauer fest, die das Grundstück umgibt. Sie war abgesackt und wies in der Mitte eine deutliche Auswölbung auf. Der vor dem Grundstück liegende Gehweg wurde aus Sicherheitsgründen abgesperrt. Im Dachstuhl des Hauses ist ein Brandschaden vorhanden, sodass auch hier die Standsicherheit geprüft werden muss. In allen Treppenräumen waren Schränke und Waschmaschinen abgestellt, diese stellten eine erhebliche Brandlast dar. Im Notfall sind Treppenhäuser der erste Rettungsweg und können durch abgelegte Gegenstände im Fall eines Brandes möglicherweise nicht genutzt werden.