Die Polizei und das Ordnungsamt führten am 19. Januar einen Sondereinsatz gegen illegale Prositution und für mehr deutliche Präsenz auf den Straßen durch. (Foto: Stadt Hagen)

Gemeinsamer Sondereinsatz von Ordnungsamt und Polizei

22. Januar 2024 – Illegale Prostitution aufdecken und deutliche Präsenz in den Bereichen Altenhagen, Hauptbahnhof und Wehringhausen zeigen: Mit diesen Zielen waren der Stadtordnungsdienst und die Prostitutionsschutzbeauftragte der Stadt Hagen zusammen mit der Polizei Hagen bei einem Sondereinsatz am vergangenen Freitag, 19. Januar, zwischen 17 und 3 Uhr unterwegs. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren sowohl in zivil als auch uniformiert im Einsatz.


Minderjährige Prostituierte angetroffen

Die Teams haben fünf Wohnungen überprüft, in denen es Hinweise auf vermeintlich illegale Prostitution gab. Dabei konnten sie zwei Prostituierte antreffen. In einer vermeintlich leerstehenden Wohnung ohne Strom, Wasser und Heizung hatte sich eine Prostituierte ohne Wissen des Hauseigentümers Zugang verschafft und ihre Freier dort empfangen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Prostituierte minderjährig ist. Die Einsatzkräfte haben die Jugendliche zu ihren Erziehungsberechtigten gebracht. Die Feststellungen wurden an die zuständigen Fachkommissariate und Fachdienststellen übermittelt, die nun weitere Maßnahmen sowie mögliche Hilfsangebote prüfen.


Spielhalle verstößt gegen Sperrzeit

Im Rahmen des Sondereinsatzes haben Ordnungsamt und Polizei insgesamt 13 Gewerbekontrollen sowie 51 Personenkontrollen durchgeführt. Dabei konnten drei Strafanzeigen wegen Betäubungsmitteln und drei Strafanzeigen wegen Körperverletzung gestellt sowie zwei Einweisungen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen vorgenommen werden. Weitere Ergebnisse der Kontrollen waren zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis nach der Sondernutzungssatzung, zwei Hundeüberprüfungen nach dem Landeshundegesetz, neun Verstöße gegen die Spielverordnung und den Glücksspielstaatsvertrag (unter anderem zwei Sperrzeitverstöße), drei Sachverhalte nach dem Aufenthaltsgesetz, zwei Ordnungswidrigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz sowie je eine Ordnungswidrigkeit nach dem Nichtraucherschutzgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Straßenverkehrsordnung.


In einer Spielhalle ging der Stadtordnungsdienst einer Beschwerde nach. Demnach sollte die Spielhalle durchgehend geöffnet sein und sich nicht an die im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Sperrzeit von 1 bis 6 Uhr zum Spielerschutz halten. Bei einer Überprüfung vor Ort gegen 0.50 Uhr entdeckte ein ziviles Team des Stadtordnungsdienst mehrere Kundinnen und Kunden. Die Einsatzkräfte beobachteten den Betrieb bis circa 1.15 Uhr und stellten fest, dass die Kundschaft die Spielhalle nicht verlassen hatte. Sämtliche Eingänge wurden vom Betreiber verschlossen. Da auch nach mehrmaligem Klopfen, Klingeln und Rufen niemand öffnete, ließ das Team die Spielhalle durch einen Schlüsseldienst öffnen und konnte einen Verstoß gegen die Sperrzeit feststellen. Den Betreiber erwartet ein entsprechendes Bußgeld.