Die Stadt Hagen warnt die Bürgerinnen und Bürger vor einer Betrugsmasche im Rahmen des Förderprogrammes für private Photovoltaikanlagen. (Foto: Pixabay)

Förderprogramm für Photovoltaikanlagen: Umweltamt warnt vor Betrugsmasche

16. Januar 2024 – Das Umweltamt der Stadt Hagen warnt alle Bürgerinnen und Bürger vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit dem in der vergangenen Woche durchgeführten Förderprogramm für private Photovoltaikanlagen. Es können sowohl Antragstellerinnen und -steller als auch davon unabhängige Hagenerinnen und Hagener betroffen sein.


Falscher Bewilligungsbescheid im Umlauf

Im Rahmen eines gefälschten Bewilligungsbescheids werden Betroffene mit dem folgenden Text über die angebliche Förderung einer Photovoltaikanlage informiert: „Vielen Dank, dass Sie Ihren Online-Antrag für das Photovoltaik-System eingereicht haben. Jedes genehmigte Formular ist mit einer Nummer versehen. Es wurde ein Zuschuss von 4500 € gewährt. Sobald die Installation durch das Unternehmen, dem das Angebot unterbreitet wurde, abgeschlossen ist, wird der Zuschuss innerhalb eines Monats ausgezahlt, nachdem das Unternehmen Fotos der Installation übermittelt und die Photovoltaikanlage in das interne Registersystem des Staates eingetragen hat.“ Dieser Text wurde mit der Aufforderung verbunden, die Hälfte der Auftragssumme an ein im Rahmen des Förderantrags angefragtes Fachunternehmen zu leisten, um den Wareneinkauf zu veranlassen.


Betrug umgehend an das Umweltamt melden

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes weisen darauf hin, dass alle seriösen Förderzusagen ausschließlich per Post und nicht per Zusendung einer pdf-Datei erteilt werden. Empfängerinnen und Empfänger eines gefälschten Bewilligungsbescheids mit dem obenstehenden oder einem ähnlichen Text werden darum gebeten, diesen umgehend unter Telefon 02331/207-3524 oder per E-Mail an die Adresse umweltamt@stadt-hagen.de zu melden. Darüber hinaus sollten Betroffene, die tatsächlich an dem Förderprogramm teilgenommen haben, in keinem Fall bei dem genannten Fachunternehmen in Vorleistung treten – auch nicht zu 50 Prozent der Summe. Alle Personen, die einen Auftrag bei dem entsprechenden als unseriös einzustufenden Unternehmen aufgegeben haben, werden durch das Umweltamt persönlich kontaktiert, da auch hier ein Betrugsverdacht vorliegt.