Bei einem zweitägigen Schwerpunkteinsatz des Ordnungsamtes wurde die Einhaltung des Jugendschutzes überprüft. (Foto: Stadt Hagen)

Gewerbekontrollen: Sechs Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt

11. Januar 2024 – Die Einhaltung des Jugendschutzes im Fokus: Bei einem zweitägigen Schwerpunkteinsatz des Stadtordnungsdienstes der Stadt Hagen am Montag, 8. Januar, und Dienstag, 9. Januar, hat das Team insgesamt 14 Kioskbetriebe kontrolliert. Die Einsatzkräfte waren sowohl in zivil als auch uniformiert unterwegs und wurden von minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufern begleitet. Zudem wurde jeder Betrieb gewerberechtlich überprüft.


Von den kontrollierten Betrieben wurden in sechs Fällen E-Zigaretten an die Jugendlichen verkauft. Die betroffenen Betriebe erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro. Zudem geht ein Hinweis an die Gewerbefachdienststelle, um die Eignung zum Führen eines Gewerbebetriebes zu überprüfen. Insbesondere bei den bei Jugendlichen beliebten E-Zigaretten und E-Shishas erhält das Ordnungsamt immer wieder Hinweise von Eltern, die ihre Kinder rauchend beziehungsweise dampfend angetroffen haben. Der Stadtordnungsdienst appelliert daher an die Gewerbetreibenden, den Jugendschutz als oberste Priorität zu betrachten und das Jugendschutzgesetz ordnungsgemäß anzuwenden.


Weiterführende Gewerbekontrollen

Im Anschluss an die Testkäufe im Rahmen des Jugendschutzes hat das Team jeden Betrieb allgemein gewerberechtlich kontrolliert. Hierbei wurden unter anderem drei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Verpackungsverordnung, ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Verkaufs von sogenanntem „Snus“-Tabak sowie zwei Überprüfungen durch das Jobcenter wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch eingeleitet. Die Einsatzkräfte haben die entsprechenden Produkte, 144 E-Zigaretten/Liquids sowie 117 Dosen „Snus“-Tabak, zur Gefahrenabwehr sichergestellt und somit für die Endkonsumentinnen und -konsumenten aus dem Verkehr gezogen. Entsprechende Mitteilungen leitet der Stadtordnungsdienst an den Zoll, die Lebensmittelüberwachung sowie die Polizei weiter.


Des Weiteren hat das Team bekannte Örtlichkeiten für schulabstinente Schülerinnen und Schüler angefahren und sieben Personenkontrollen in Absprache mit der jeweiligen Schule durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keine Person angetroffen, die unerlaubt dem Unterricht ferngeblieben ist.