Eltern und Erziehungsberechtigte können sich über weiterführende Schulen in Hagen informieren. (Foto: Hans Blossey)

Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2024/2025

5. Januar 2024 – Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind Ende dieses Schuljahres die Grundschule verlässt, müssen jetzt entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Bevor sie sich für die Anmeldung ihres Kindes an einer Hauptschule, einer Realschule, einer Sekundarschule, einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium entschließen, sollten sich Eltern und Erziehungsberechtigte von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer des Kindes beraten lassen.


Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Übergang auf eine städtische weiterführende Schule. Wer beabsichtigt, sein Kind an einer Privatschule anzumelden, sollte sich wegen gegebenenfalls abweichender Modalitäten direkt mit der Schule in Verbindung setzen. Da erfahrungsgemäß an den Gesamtschulen Anmeldeüberhänge zu erwarten sind, findet an diesen Schulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren statt. Mit der anschließenden kurzfristigen Entscheidung der Gesamtschulen über die Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes wird sichergestellt, dass die Eltern noch Gelegenheit erhalten, ihr Kind anschließend an einer anderen Schule anmelden zu können, sofern es zu einer Ablehnung kommt.


Termine des Anmeldeverfahrens für die Gesamtschulen sind von Montag, 29. Januar, bis Donnerstag, 1. Februar, jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie am Montag, 29. Januar, Mittwoch, 31. Januar, und Donnerstag, 1. Februar, jeweils von 15 bis 17 Uhr.


Termine für das Anmeldeverfahren der Hauptschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Gymnasien finden von Mittwoch, 14. Februar, bis Montag, 19. Februar, jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag, 15. Februar, und am Montag, 19. Februar, jeweils von 15 bis 17 Uhr statt.


Anmeldungen, die innerhalb der beiden Anmeldezeiträume erfolgen, werden von der Schulleitung gleichbehandelt, das heißt, die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Entscheidung über die Aufnahme ohne Bedeutung.


Die mit dem Schulstempel/Schulsiegel sowie der Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine (Vierfachsatz) werden von der jeweiligen Grundschule verteilt. Neben dem Anmeldeschein sind bei der Anmeldung des Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Eltern und Erziehungsberechtigte werden außerdem darum gebeten, den Kompetenzpass, den das Kind in der Grundschule erhalten hat, zum Anmeldetermin mitzubringen. Ist ein Elternteil im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bei der Anmeldung des Kindes verhindert, ist eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Sorgerechtsnachweis beizubringen. Sollte ein Vormundschaftsverhältnis bestehen, so ist die Vorlage der Bestallungsurkunde notwendig.


Die Stadt Hagen macht darauf aufmerksam, dass ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß der zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur dann besteht, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen Schule bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 Kilometer beträgt. Als nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform anzusehen, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und die in der Lage ist, das Kind aufzunehmen. Sollte die entfernungsmäßig nächstgelegene Schule in der Lage dazu sein, ist dem Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten der jeweilige Ablehnungsbescheid beizufügen. Ganztagsschulen begründen keinen weitergehenden Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten.


Nach den Regelungen des Schulgesetzes sprechen die Grundschulen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für eine weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für Eltern und Erziehungsberechtigte jedoch nicht verbindlich. Sie melden ihr Kind nach Beratung durch die aufnehmende Schule bei der Schulform ihrer Wahl an.


Die Anmeldungen werden von der Schulleitung der folgenden weiterführenden Schulen entgegengenommen:


Hauptschulen:

• Hauptschule Ernst-Eversbusch (Ganztag), Berliner Straße 109, 58135 Hagen, Telefon 4732290

• Hauptschule Geschwister-Scholl, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telefon 61060


Realschulen:

• Heinrich-Heine-Realschule, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telefon 483390

• Realschule Haspe, Kurze Straße 3, 58135 Hagen, Telefon 43569

• Realschule Halden, Lützowstraße 115-117, 58095 Hagen, Telefon 3751516

• Realschule Hohenlimburg, Im Kley 32, 58119 Hagen, Telefon 02334/53454


Gymnasien:

• Christian-Rohlfs-Gymnasium, Ennepeufer 3, 58135 Hagen, Telefon 41603

• Fichte-Gymnasium, Goldbergstraße 20, 58095 Hagen, Telefon 207-7800

• Ricarda-Huch-Gymnasium, Voswinckelstraße 1, 58095 Hagen, Telefon 628280

• Albrecht-Dürer-Gymnasium, Heinitzstraße 73 a, 58097 Hagen, Telefon 81294

• Theodor-Heuss-Gymnasium, Humpertstraße 19, 58097 Hagen, Telefon 981890

• Gymnasium Hohenlimburg, Wiesenstraße 27, 58119 Hagen, Telefon 02334/51005


Sekundarschulen:

• Sekundarschule Liselotte-Funcke, Elbersstiege 10, 58095 Hagen, Telefon 349660

• Sekundarschule Altenhagen, Friedensstraße 26, 58097 Hagen, Telefon 484770


Gesamtschulen:

• Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, Am Bügel 20, 58099 Hagen, Telefon 396480

• Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2, 58135 Hagen, Telefon 348140

• Gesamtschule Eilpe, Wörthstraße 30, 58091 Hagen, Telefon 375720


Weitergehende Rückfragen zum Anmelde- beziehungsweise Aufnahmeverfahren sind ausschließlich an die vorstehend aufgeführten weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen zu richten.