Amtsärztliche Gesundheitszeugnisse und Gutachten
z. B. bei Einstellung in den öffentlichen Dienst, Überprüfung der Fahrtauglichkeit auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde, Prüfungsbefreiungen soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Staatsexamen)
Standort & Erreichbarkeit:
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Zentrale Anmeldung
Rathaus II
Berliner Platz 22
58089 Hagen
4. Etage, Zimmer D.441
Anmeldung und Terminvereinbarung:
Telefon: 02331 207-5836, -5627
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:30 - 11:00 Uhr
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Untersuchungsantrag / Untersuchungsauftrag
- Lichtbildausweis
Anerkennung Gesundheitsberufe
Anerkennung von ausländischen Ausbildungen in nicht ärztlichen Gesundheitsberufen, Erteilung von Berufserlaubnissen
Standort und Erreichbarkeit:
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht
Rathaus II
Berliner Platz 22
58089 Hagen
4. Etage, Zimmer A.422
Telefon: 02331 207-3469
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
- Freitag: 08:30 - 12 Uhr
Besonderheiten / Befreiungen:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dienstleistung.
- Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
Arzneimittelüberwachung
Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel an Endverbraucher abgegeben werden, überwacht (z. B. Apotheken, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Drogerien, Reformhäuser, Supermärkte etc.).
Standort und Erreichbarkeit:
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin
Rathaus II
Berliner Platz 22
58089 Hagen
4. Etage, Zimmer A.419
Telefon: 02331 207-3726
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Sonstiges:
Aktuelle Verbraucherinformationen über Arzneimittel finden Sie hier auf den Seiten des
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG)
Die Belehrung wird von der Stadt Hagen online und in Präsenz (vor Ort) angeboten. Alle Informationen finden Sie hier: Infektionsschutzbelehrung
Betäubungsmittel auf Reisen
Es gilt zu unterscheiden zwischen Reisen im sogenannten Schengener Raum und anderen internationalen Reisen. Bei Reisen im Schengener Raum handelt es sich um Reisen nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein.
Um einen ordnungsgemäßen Grenzübertritt sicherstellen zu können, ist grundsätzlich bei einer Reise mit Betäubungsmitteln eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, beglaubigt durch die Gesundheitsbehörde, mit sich zu führen.
BtM-Bescheinigungen sind jeweils gültig für eine Reise von bis zu 30 Tagen, innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Die Ausstellung von zwei aufeinanderfolgenden Bescheinigungen ist nicht zulässig. Bei einer Reisedauer von mehr als 30 Tagen ist im Zielland zur weiteren Arzneimittelversorgung ein Arzt aufzusuchen. Dies gilt sowohl für den Schengen Raum als auch für Drittstaaten. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Soweit Sie eine Reise mit Betäubungsmitteln durchführen, sollten Sie rechtzeitig beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Unterlagen vorlegen:
- ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Arzt unterschriebenes Formular „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens) oder
- bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten ein entsprechend ordnungsgemäß ausgefülltes internationales Formular. Das Formular muss den Stempel des behandelnden Arztes enthalten. Der Patient sollte sich im Vorfeld selbst bei der diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes über die Einfuhrbestimmungen informiert haben. Die Formulare liegen in der Regel den behandelnden Ärzten vor, können aber auch unter https://www.bfarm.de (Reisen mit BtM) heruntergeladen werden.
- eine Kopie des letzten Rezeptes
- den Personalausweis des/der Patienten/in oder eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Vertreters/in.
Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 10,00 € kann in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Standort und Erreichbarkeit:
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Rathaus II
Berliner Platz 22
58089 Hagen
4. Etage, Zimmer A.419
Telefon: 02331 207-3726 oder -2945 oder -3469
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
Gefahrstoffüberwachung
Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden regelmäßig Betriebe, die Gefahrstoffe im Einzelhandel an private Endverbraucher abgeben (z.B. Baumärkte, Gartencenter, Landhandelsbetriebe, Drogerien, Tankstellen, Dampfershops, Zoofachgeschäfte und Supermärkte) und der ortsansässige Versandhandel kontrolliert. Um eine gefahrlose und gefahrenbewusste Anwendung zu erreichen, werden bei Gefahrstoffen und Bioziden die richtige Kennzeichnung, sowie gegebenenfalls zusätzliche Merkmale, wie kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Gefahrenhinweise überprüft. Des Weiteren wird die Einhaltung von Abgabevorschriften, Verboten und Beschränkungen überwacht.
Einige Chemikalien unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung. Der Handel mit solchen Chemikalien bedarf einer behördlichen Erlaubnis bzw. der geplante Handel muss der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Diese Verordnung regelt auch, wann und wie Abgabebücher geführt werden müssen, welche Sachkunde benötigt wird und für welche Stoffe ein Selbstbedienungsverbot gilt.
Standort & Erreichbarkeit:
Stadt Hagen
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin
Rathaus II
Berliner Platz 22
58089 Hagen
4. Etage, Zimmer A.419
Telefon: 02331 207-3726
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Gelbfieberimpfstelle Nr. 7 / Impfberatung
Durchführung von Gelbfieberimpfungen für Auslandsreisen
Gelbfieberimpfungen für Auslandsreisen können Sie bei Frau Schäler, Fachärztin für Innere Medizin, Leitende Notärztin bei der Feuerwehr der Stadt Hagen, in Anspruch nehmen.
Bezüglich allgemeiner Reiseimpfungen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
Anmeldung und Terminvergabe:
ausschließlich per E-Mail: Birgit.Schaeler@stadt-hagen.de
(Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für einen möglichen Rückruf an.)
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
Besonderheiten / Befreiungen:
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
Weitere Gelbfieberimpfstelle in Hagen:
- Praxis Dres. Langhoff, Am Rastebaum 3, 58097 Hagen, Tel. 02331 8 25 24
Externer Link:
HIV- und AIDS-Beratung
STD-Beratung, HIV-Test
Der Rat der Stadt Hagen hat beschlossen, dass die anonyme HIV-/AIDS-Beratung nicht mehr beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz stattfindet.
Seit dem 01.01.2009 können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Aidshilfe Hagen e. V. zum Thema AIDS / HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten beraten lassen. Wer einen anonymen und kostenlosen HIV-Test durchführen lassen möchte, der wendet sich ebenfalls an die Beratungsstelle der Aidshilfe Hagen e.V., Körnerstraße 82c, 58095 Hagen, Telefon 02331 33 88 33.
Externer Link:
Leichenpass - Überführung von Verstorbenen ins Ausland
Ausstellung von Leichenpässen
Standort und Erreichbarkeit:
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht
Rathaus II
Berliner Platz 22
58089 Hagen
4. Etage, Zimmer A.422
Telefon: 02331 207-3469
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
- Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Benötigte Unterlagen:
Nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
- zweite Leichenschau durch den Amtsarzt - setzen Sie sich dafür mit der o. g. Fachdienststelle in Verbindung
- bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung
Die Leiche muss nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes NRW vom 01.09.2003 eingesargt und mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten und hierfür ausgestatteten Fahrzeug befördert werden.
Gebühren:
- Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses: 25,00 €
- Zweite Leichenschau: 91,00 €
Die Gebühren können per EC-Karte oder in bar entrichtet werden.
Meldepflichtige Erkrankungen
Entgegennahme von Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Standort & Erreichbarkeit:
Stadt Hagen
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Haus Busch
Haus Busch 1
58099 Hagen
Telefon: 02331 207-3658 (-5608, -5572)
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Besonderheiten / Befreiungen:
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.
Meldepflicht Tbc
Entgegennahme und Verfolgung von Meldungen über Tuberkulose.
Standort & Erreichbarkeit:
Stadt Hagen
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Tbc.-Fürsorge
Haus Busch 1
58099 Hagen
Telefon: 02331 207-3717
Telefax: 02331 207-2453
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
- Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Besonderheiten / Befreiungen:
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Bei Fragen rund um die Themen
Gesundheit und Verbraucherschutz
wenden Sie sich bitte an folgende
Rufnummer:
02331 207-3934
(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 12:30 Uhr)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz:
Terminvereinbarung für die Belehrung vor Ort:
02331 207-3706
(evtl. Anrufbeantworter)
Alle Informationen zur Belehrung
finden Sie hier
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Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Broschüren
- Auffällig im Verhalten - Wer hilft?
- Essstörungen - Angebotsliste für Hagen
- Hagener Tipps gegen Lärm und für Lärmschutz, Broschüre "Bitte nicht so laut"
- Patienten-Notfall-Brief für medizinische Notfälle
- Patienten-Notfall-Brief Begleittext
- Raum und Zeit für Hilfe: Der Sozialpsychiatrische Dienst
- Schimmel in Gebäuden
externe Links
- Centrum für Reisemedizin Düsseldorf
- Homepage der "AG Sucht" Hagen
- Das Landesgesundheitsportal
- Erläuterung des deutschen Gesundheitssystems in zehn Sprachen
- Krebs-Selbsthilfegruppen in Hagen
- Landeszentrum für Gesundheit NRW (LZG)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Robert Koch Institut
- Unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen in Hagen