Amtsärztliche Gesundheitszeugnisse und Gutachten

z. B. bei Einstellung in den öffentlichen Dienst, Überprüfung der Fahrtauglichkeit auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde, Prüfungsbefreiungen soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Staatsexamen)


Standort & Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Zentrale Anmeldung

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer D.441


Anmeldung und Terminvereinbarung:

Telefon: 02331 207-5836, -5627


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 11:00 Uhr

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

  • Untersuchungsantrag / Untersuchungsauftrag
  • Lichtbildausweis

Anerkennung Gesundheitsberufe

Anerkennung von ausländischen Ausbildungen in nicht ärztlichen Gesundheitsberufen, Erteilung von Berufserlaubnissen


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.422


Telefon: 02331 207-3469

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12 Uhr

Besonderheiten / Befreiungen:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dienstleistung.
  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.

Arzneimittelüberwachung

Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel an Endverbraucher abgegeben werden, überwacht (z. B. Apotheken, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Drogerien, Reformhäuser, Supermärkte etc.).


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen


4. Etage, Zimmer A.419


Telefon: 02331 207-3726

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

nach Vereinbarung


Sonstiges:

Aktuelle Verbraucherinformationen über Arzneimittel finden Sie hier auf den Seiten des

Landeszentrum für Gesundheit NRW

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG)


Die Belehrung wird von der Stadt Hagen online und in Präsenz (vor Ort) angeboten. Alle Informationen finden Sie hier: Infektionsschutzbelehrung

Betäubungsmittel auf Reisen

Es gilt zu unterscheiden zwischen Reisen im sogenannten Schengener Raum und anderen internationalen Reisen. Bei Reisen im Schengener Raum handelt es sich um Reisen nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein.


Um einen ordnungsgemäßen Grenzübertritt sicherstellen zu können, ist grundsätzlich bei einer Reise mit Betäubungsmitteln eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, beglaubigt durch die Gesundheitsbehörde, mit sich zu führen.


BtM-Bescheinigungen sind jeweils gültig für eine Reise von bis zu 30 Tagen, innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Die Ausstellung von zwei aufeinanderfolgenden Bescheinigungen ist nicht zulässig. Bei einer Reisedauer von mehr als 30 Tagen ist im Zielland zur weiteren Arzneimittelversorgung ein Arzt aufzusuchen. Dies gilt sowohl für den Schengen Raum als auch für Drittstaaten. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.


Soweit Sie eine Reise mit Betäubungsmitteln durchführen, sollten Sie rechtzeitig beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz folgende Unterlagen vorlegen:


  • ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Arzt unterschriebenes Formular „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens) oder
  • bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten ein entsprechend ordnungsgemäß ausgefülltes internationales Formular. Das Formular muss den Stempel des behandelnden Arztes enthalten. Der Patient sollte sich im Vorfeld selbst bei der diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes über die Einfuhrbestimmungen informiert haben. Die Formulare liegen in der Regel den behandelnden Ärzten vor, können aber auch unter https://www.bfarm.de (Reisen mit BtM) heruntergeladen werden.
    • Die Schengener Bescheinigung erhalten Sie hier
    • Das internationale Formular erhalten Sie hier.

  • eine Kopie des letzten Rezeptes

  • den Personalausweis des/der Patienten/in oder eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Vertreters/in.

Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 10,00 € kann in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.419


Telefon: 02331 207-3726 oder -2945 oder -3469

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

nach telefonischer Vereinbarung


Gefahrstoffüberwachung

Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden regelmäßig Betriebe, die Gefahrstoffe im Einzelhandel an private Endverbraucher abgeben (z.B. Baumärkte, Gartencenter, Landhandelsbetriebe, Drogerien, Tankstellen, Dampfershops, Zoofachgeschäfte und Supermärkte) und der ortsansässige Versandhandel kontrolliert. Um eine gefahrlose und gefahrenbewusste Anwendung zu erreichen, werden bei Gefahrstoffen und Bioziden die richtige Kennzeichnung, sowie gegebenenfalls zusätzliche Merkmale, wie kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Gefahrenhinweise überprüft. Des Weiteren wird die Einhaltung von Abgabevorschriften, Verboten und Beschränkungen überwacht.


Einige Chemikalien unterliegen aufgrund ihrer Gefährlichkeit den Vorschriften der Chemikalienverbots-Verordnung. Der Handel mit solchen Chemikalien bedarf einer behördlichen Erlaubnis bzw. der geplante Handel muss der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Diese Verordnung regelt auch, wann und wie Abgabebücher geführt werden müssen, welche Sachkunde benötigt wird und für welche Stoffe ein Selbstbedienungsverbot gilt.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Amtsapothekerin

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.419


Telefon: 02331 207-3726

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

nach Vereinbarung

Gelbfieberimpfstelle Nr. 7 / Impfberatung

Durchführung von Gelbfieberimpfungen für Auslandsreisen


Gelbfieberimpfungen für Auslandsreisen können Sie bei Frau Schäler, Fachärztin für Innere Medizin, Leitende Notärztin bei der Feuerwehr der Stadt Hagen, in Anspruch nehmen.


Bezüglich allgemeiner Reiseimpfungen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.


Anmeldung und Terminvergabe:

ausschließlich per E-Mail: Birgit.Schaeler@stadt-hagen.de

(Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für einen möglichen Rückruf an.)


Öffnungszeiten:

nach telefonischer Vereinbarung


Besonderheiten / Befreiungen:

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.


Weitere Gelbfieberimpfstelle in Hagen:

  • Praxis Dres. Langhoff, Am Rastebaum 3, 58097 Hagen, Tel. 02331 8 25 24

Externer Link:

Centrum für Reisemedizin Düsseldorf

HIV- und AIDS-Beratung

STD-Beratung, HIV-Test


Der Rat der Stadt Hagen hat beschlossen, dass die anonyme HIV-/AIDS-Beratung nicht mehr beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz stattfindet.

Seit dem 01.01.2009 können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Aidshilfe Hagen e. V. zum Thema AIDS / HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten beraten lassen. Wer einen anonymen und kostenlosen HIV-Test durchführen lassen möchte, der wendet sich ebenfalls an die Beratungsstelle der Aidshilfe Hagen e.V., Körnerstraße 82c, 58095 Hagen, Telefon 02331 33 88 33.


Externer Link:

Aidshilfe Hagen e. V.

Leichenpass - Überführung von Verstorbenen ins Ausland

Ausstellung von Leichenpässen


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.422


Telefon: 02331 207-3469

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Benötigte Unterlagen:

Nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW werden folgende Unterlagen benötigt:


  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
  • zweite Leichenschau durch den Amtsarzt - setzen Sie sich dafür mit der o. g. Fachdienststelle in Verbindung
  • bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung

Die Leiche muss nach den Vorschriften des Bestattungsgesetzes NRW vom 01.09.2003 eingesargt und mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten und hierfür ausgestatteten Fahrzeug befördert werden.


Gebühren:

  • Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses: 25,00 €
  • Zweite Leichenschau: 91,00 €

Die Gebühren können per EC-Karte oder in bar entrichtet werden.

Meldepflichtige Erkrankungen

Entgegennahme von Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz

Haus Busch

Haus Busch 1

58099 Hagen


Telefon: 02331 207-3658 (-5608, -5572)

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:45 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr


Besonderheiten / Befreiungen:

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.


Merkblätter Infektionskrankheiten

Meldepflicht Tbc

Entgegennahme und Verfolgung von Meldungen über Tuberkulose.


Standort & Erreichbarkeit:

Stadt Hagen

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Tbc.-Fürsorge

Haus Busch 1

58099 Hagen


Telefon: 02331 207-3717

Telefax: 02331 207-2453


Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Besonderheiten / Befreiungen:

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o. g. Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die obige zuständige Stelle.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 12:30 Uhr)


Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz:

Onlinebelehrung


Terminvereinbarung für die Belehrung vor Ort:

02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Alle Informationen zur Belehrung

finden Sie hier

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Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:30 - 11:30 Uhr
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