Onlinebelehrung


Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kann online durchgeführt werden. Sie können an der Belehrung unabhängig von Ort und Zeit teilnehmen, sodass Sie auch kurzfristig eine gültige Bescheinigung über die Erstbelehrung erhalten können.


Für die Teilnahme an der Onlinebelehrung benötigen Sie:


  • ein internetfähiges Gerät mit integrierter oder angeschlossener Webcam (z. B. Smartphone, Tablet, Laptop, PC)
  • ein gültiges Ausweisdokument mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • eine E-Mailadresse, auf die Sie direkt zugreifen können, um die Registrierung erfolgreich abzuschließen
  • eine Online-Bezahlmöglichkeit (PayPal, Giropay, Kreditkarte)

Onlinebelehrung

Klicken Sie auf den nachfolgenden Button um zur Onlinebelehrung zu gelangen:

Zur Onlinebelehrung

(externer Link)


Die Belehrung ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25,00 €.

Eine Gebührenbefreiung für Praktika im Rahmen der (Schul-)Ausbildung ist bei der Teilnahme an der Onlinebelehrung nicht möglich.


Nach der Registrierung kann die Belehrung in unterschiedlichen Sprachen gebucht und durchgeführt werden, derzeit sind folgende Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch.


Bitte planen Sie für die Teilnahme an der Online-Belehrung ca. 40 Minuten ein. Die Teilnahme kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Bei jedem Aufruf der Inhalte findet eine erneute Identifizierung statt.

Die Inhalte der Belehrung werden durch einen Film vermittelt. Nach jedem Thema wird Ihnen eine Frage gestellt. Diese Fragen dienen nur der eigenen Kontrolle, die Antworten werden nicht bewertet.


Nach der Teilnahme wird Ihnen die Bescheinigung über die Erstbelehrung zum Download im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten Sie die Belehrung in schriftlicher Form in verschiedenen Sprachen.

Sie können die Dateien bis 2,5 Jahre nach der Teilnahme an der Erstbelehrung herunterladen. Speichern Sie die Dateien zur Sicherheit an einem geschützten Ort ab.


Bitte beachten Sie, dass die Stadt Hagen keine Zweitschrift (Kopie) von online erstellten Bescheinigungen herausgeben kann.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

- Infektionsschutz -

Haus Busch 1, 58099 Hagen


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz:

Telefon: 02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:30 - 11:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen