Schuluntersuchungen
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt im Rahmen der betriebsmedizinischen Aufgaben verschiedene Schuluntersuchungen durch, diese sind z. B.:
Schuleingangsuntersuchung
Liebes Vorschulkind,
Du wirst bis zum 30. September 6 Jahre alt?
Dann beginnt am 01. August desselben Kalenderjahres Deine Schulpflicht. Ungefähr ein halbes Jahr vor Deinem 6. Geburtstag lädt Dich der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit einem Elternteil zur Schuleingangsuntersuchung ins Gesundheitsamt ein. Was dann gemeinsam mit Dir gemacht wird, kannst Du Dir mit Deinen Eltern bereits zu Hause in dem Flyer, der mit Deiner Einladung auch per Post kommt, anschauen.
Liebe Eltern,
in der Schuleingangsuntersuchung geht es um die altersgemäße kognitive, soziale, emotionale und körperliche Entwicklung Ihres Kindes im Hinblick auf die schulischen Anforderungen.
Es wird geschaut, ob mit einer vorschulischen Förderung der Schulstart erleichtert werden kann oder welcher Förder- oder Unterstützungsbedarf aus schulärztlicher Sicht im schulischen Alltag besteht. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich verpflichtende Untersuchung. Nehmen Sie daher den Termin pünktlich wahr bzw. sagen Sie den Termin frühzeitig ab.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- Vorsorgeheft
- Impfausweis
- ausgefüllten Elternfragebogen
Zur besseren zeitlichen Planung teilen Sie dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bitte nach Erhalt der Einladung mit, ob Ihr Kind Therapien oder Fördermaßnahmen erhält oder im SPZ in der Diagnostik ist.
Ärztliche Unterlagen können Sie gerne bereits vor dem Termin über den Direktkontakt datenschutzkonform einreichen.
Bei Fragen hilft Ihnen das Team des Kinder- und Jugendgesundheitdienstes gerne weiter.
Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie auch auf der Internetseite Familienportal NRW (externer Link).
Rechtsgrundlagen:
- § 35 (1) Schulgesetz NRW
- § 54 (4) Schulgesetz NRW
Vorzeitige Einschulung
Sie möchten, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es erst nach dem Stichtag 30.09. den 6. Geburtstag feiert?
Bitte wägen Sie Ihre Entscheidung im Interesse Ihres Kindes gut ab. Stellen Sie einen Antrag an der von Ihnen gewählten Grundschule, die den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst dann mit einer schulärztlichen Untersuchung beauftragen wird. Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung - wie bei regulär schulpflichtigen Kindern - erst im Alter von etwa 5 Jahren und 6 Monaten durchgeführt wird. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Sprechen Sie über den Antrag auch mit Ihrem Kindergarten, damit bei Ablehnung der vorzeitigen Einschulung der Kindergartenplatz erhalten bleibt.
Rechtsgrundlage:
- § 35 (2) Schulgesetz NRW
Zurückstellung von der Einschulung
Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Stellen Sie den Antrag bei der Schulanmeldung an der von Ihnen gewählten Grundschule. Diese wird dann den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst über den Antrag informieren.
Ihr Kind wird dann mit ca. 5 Jahren und 6 Monaten zur ärztlichen Schuleingangsuntersuchung einladen.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung alle vorhandenen medizinischen Unterlagen des Kindes mit. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Rechtsgrundlage:
- § 35 (3) Schulgesetz NRW
Schulsportbefreiung
Über eine Freistellung vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen entscheidet der Schulleiter / die Schulleiterin aufgrund eines schulärztlichen Zeugnisses.
Den Antrag stellen Sie als Erziehungsberechtigte an der Schule, die dann den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beauftragen wird.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung aktuelle Befunde und/oder aktuelle Arztberichte mit.
Rechtsgrundlagen:
- Runderlass des Kultusministeriums v. 09.12.1988 (BASS NRW 12-52 Nr. 32)
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Bei Fragen rund um die Themen
Gesundheit und Verbraucherschutz
wenden Sie sich bitte an folgende
Rufnummer:
02331 207-3934
(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)
Öffnungszeiten
Montag | 8:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Freitag | 8:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
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- Essstörungen - Angebotsliste für Hagen
- Hagener Tipps gegen Lärm und für Lärmschutz, Broschüre "Bitte nicht so laut"
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- Patienten-Notfall-Brief Begleittext
- Raum und Zeit für Hilfe: Der Sozialpsychiatrische Dienst
- Schimmel in Gebäuden