Hebammen und Entbindungspfleger
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Akademisierung des Hebammenberufs in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen vom 01.02.2022 (GV. NRW Ausgabe 2022 Nr. 9 vom 28.02.2022, Seite 159 bis 228) sind weitreichende Änderungen für den Hebammenberuf in Kraft getreten. Es sind u.a. Änderungen im Landeshebammengesetz (LHebG NRW) und in der Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) vorgenommen worden.
Folgende Verpflichtungen bestehen:
1. Hebammen und Entbindungspfleger haben grundsätzlich dem Gesundheitsamt ihres Wohnortes die Aufnahme, Veränderung, Ummeldung oder Beendigung/Aussetzung ihrer Tätigkeit anzuzeigen.
2. Zusätzlich ist eine jährliche Mitteilung über die wahrgenommene Tätigkeit bis zum 31.01. des Folgejahres dem Gesundheitsamt zu übermitteln.
3. Außerdem besteht die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen beruflichen Fortbildung. Danach ist jede Hebamme/jeder Entbindungspfleger verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von mindestens 60 Unterrichtsstunden nachzuweisen, davon mindestens 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements. Die nächste Fortbildungsperiode endet am 31.05.2026.
Um der Verpflichtung zu 1. und 2. nachzukommen, bietet das Gesundheitsamt Hagen die Möglichkeit der Online-Meldung mit diesem Formular. Über diesen Weg können datenschutzkonform alle notwendigen Angaben gemacht und die eventuell erforderlichen Unterlagen angehängt werden.
Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit auf dem üblichen Postweg die erforderlichen Angaben zu übermitteln.
Standort und Erreichbarkeit:
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht
Rathaus II
Berliner Platz 22
58089 Hagen
4. Etage, Zimmer A.422
Telefon: 02331 207-3469
Telefax: 02331 207-2453
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Bei Fragen rund um die Themen
Gesundheit und Verbraucherschutz
wenden Sie sich bitte an folgende
Rufnummer:
02331 207-3934
(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)
Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:
02331 207-3706
(evtl. Anrufbeantworter)
Alle Informationen zur Belehrung
finden Sie hier
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Broschüren
- Auffällig im Verhalten - Wer hilft?
- Essstörungen - Angebotsliste für Hagen
- Hagener Tipps gegen Lärm und für Lärmschutz, Broschüre "Bitte nicht so laut"
- Patienten-Notfall-Brief für medizinische Notfälle
- Patienten-Notfall-Brief Begleittext
- Raum und Zeit für Hilfe: Der Sozialpsychiatrische Dienst
- Schimmel in Gebäuden
externe Links
- Centrum für Reisemedizin Düsseldorf
- Homepage der "AG Sucht" Hagen
- Das Landesgesundheitsportal
- Erläuterung des deutschen Gesundheitssystems in zehn Sprachen
- Krebs-Selbsthilfegruppen in Hagen
- Landeszentrum für Gesundheit NRW (LZG)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Robert Koch Institut
- Unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen in Hagen