Tierkörperbeseitigung


Die fachgerechte Tierkörperbeseitigung ist erforderlich um zu gewährleisten, dass


  • die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder durch toxische Stoffe gefährdet wird;
  • Gewässer, Boden und Futtermittel nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten und toxische Stoffe verunreinigt werden;
  • schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vermieden werden;
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Dabei werden die zu beseitigenden Tierkörper, Tierkörperteile, unbrauchbare Lebensmittel und Speiseabfälle möglichst volkswirtschaftlich nutzbringend verwertet.

Entsorgung von Tierkörpern und Tierischen Nebenprodukten


Für das Stadtgebiet Hagen ist die Entsorgung von Tierkörpern und Tierischen Nebenprodukten übertragen worden auf die


  • SecAnim GmbH
    Brunnenstraße 148, 44536 Lünen

Die Abholung einzelner Tierkörper ist, wenn es sich um landwirtschaftliche Nutztiere oder Pferde handelt, vom Tierhalter direkt zu veranlassen unter folgender Telefonnummer


  • 02306/92709-0 oder 02306/-9270921 (Erreichbarkeit: 24h/7 Tage die Woche).

Alternativ: Meldung online unter www.secanim.de (externer Link) mittels Kontaktformular möglich.

Entsorgung von Tierkörpern von Heimtieren


Die Entsorgung von Tierkörpern von Heimtieren erfolgt in der Regel in Abstimmung mit dem praktizierenden Tierarzt, der das Tier eingeschläfert hat.


Dort sind auch Auskünfte über die Höhe der Kosten zu erfragen.


In Ausnahmefällen können einzelne Tierkörper von verstorbenen kleinen Heimtieren, eingeschlossen Hund oder Katze, auch auf eigenem Gelände unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht vergraben werden.


Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:

02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Alle Informationen zur Belehrung

finden Sie hier

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:30 - 11:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen