Neuer Service: Onlinebelehrung


Seit November 2024 bietet die Stadt Hagen die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz auch online an. Sie können an der Belehrung unabhängig von Ort und Zeit teilnehmen und damit kurzfristig eine gültige Bescheinigung über die Erstbelehrung erhalten.

Alle Informationen zu der neuen Onlinebelehrung finden Sie hier: Onlinebelehrung

Kommunale Gesundheitskonferenz


Die Zielgruppe Senioren ist das Thema der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 20.11.2024. Das Spektrum reicht von der Vorstellung der Pflege-Wohnberatung der Stadt Hagen, des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Hagen bis hin zu den Themen Sucht und Erreichbarkeit von Senioren sowie der gesundheitlichen Vorsorgeplanung.


Außerdem gibt es Informationen zu dem aktuellen Stand im Gesundheitsförderungsprojekt komm.gesund Hagen und aktuelles aus dem Gesundheitsamt.


Die Kommunale Gesundehitskonferenz trifft sich im Rathaus an der Volme, Rathausstr.13, 58095 Hagen, im Sitzungsraum A.202.


Die Tagesordnung und weitere Informationen zur Kommunalen Gesundeheitskonferenz finden Sie hier.

Sommerzeit ist Sonnenzeit, endlich schön warm… aber Hitze kann auch zur Belastung werden.


Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen empfiehlt für den Umgang mit Hitze in den kommenden Sommerwochen, die sommerlichen Temperaturen zu genießen, aber auch einige Verhaltensregeln zu beachten:


Wann wird Hitze zur Belastung für den Körper?


Der Deutsche Wetterdienst spricht von einer starken Wärmebelastung, wenn die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag 32°C oder höher ist. Eine zusätzliche Belastung für den Körper ist es, wenn es nachts nur zu einer geringen Abkühlung kommt. Steigt die gefühlte Temperatur auf 38° C, spricht der Deutsche Wetterdienst von einer extremen Wärmebelastung.


Gibt es Hitzewarnungen?

Ja, Sie können z.B. den Newsletter des Deutschen Wetterdienstes hier:https://www.dwd.de/DE/leistungen/hitzewarnung/hitzewarnung.html abonnieren.


Worauf sollte ich bei Hitze achten?


Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt diese drei Grundregeln während einer Hitzewelle zu beachten:

1. Meiden Sie die Hitze.

- Gehen Sie nicht in die direkte Sonne.

- Gehen Sie nicht in der heißesten Zeit (nachmittags) nach draußen.

- Verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden.


2. Halten Sie Ihre Wohnung kühl.

- Lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen.

- Vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung.


3. Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr.

- Tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung.

- Nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad.

- Trinken Sie ausreichend und regelmäßig.


Ergänzung durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz:

4. Zum Genuss der warmen Temperaturen gehören eine Tube Sonnencreme, eine große Flasche Wasser und Speiseeis in ausreichenden Mengen!



Auf der Homepage des Deutschen Wetterdienst finden Sie unter Wetter und Klima die Broschüren:

„Klimawandel und Gesundheit“ Tipps für sommerliche Hitze und Hitzewellen“ und

„Alter und Hitze“ Tipps für ältere Menschen.


Informationen zur Vorsorge und Selbsthilfe gibt es z.B. in der Broschüre „Hitze“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Sie hier finden.

Faltenunterspritzung oder Lippenaufspritzung

mittels Hyaluron – Pen


Schönheitseingriffe aller Art sind in den letzten Jahren in Mode gekommen. Die Anzahl der missglückten Eingriffe damit leider auch. So sind beispielsweise zwei Kosmetikerinnen vom Landgericht Bochum im Jahr 2019 zu Freiheitsstrafen und Geldstrafen wegen schwerer Körperverletzung in mehr als 30 Fällen verurteilt worden, da sie ohne entsprechende fachliche Qualifikation Lippen mit Hyaluron aufgespritzt und Falten mit Hyaluro unterspritzt haben mit zum Teil verheerenden Folgen.


Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Eingriffe die mit Injektionsnadeln getätigt werden, gelten grundsätzlich als sogenannte „Ausübung von Heilkunde“ und dürfen damit ausschließlich von approbierten Ärzt:innen oder Personen mit allgemeiner Heilpraktiker-Erlaubnis durchgeführt werden. Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist diese Art der Eingriffe grundsätzlich untersagt.


Neu auf dem Schönheitsmarkt sind Hyaluron-Pens. Hierbei wird Hyaluron mittels eines speziellen Geräts mit hoher Geschwindigkeit in die Haut „geschossen“. Geworben wird damit, dass dieser Eingriff ohne Schmerzen und ohne Nadeln erfolgt und damit Lippen aufgespritzt oder Falten aufgepolstert werden können. Auch diese Eingriffe erfordern Fachkenntnisse, die in der ärztlichen und heilkundlichen Ausbildung erworben werden und sind damit ebenfalls Kosmetikerinnen und Kosmetikern untersagt. Die Leiterin des Fachbereichs Frau Dr. Scholten dazu: „Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat klargestellt, dass auch die vermeintlich unblutige Alternative der Schönheitseingriffe mittels dieses Hyaluron-Pens in fachkundige Hände gehört. Ich rate daher dringend, vor jedem Schönheitseingriff sich zu vergewissern, ob die erforderliche Ausbildung für den Eingriff auch vorhanden ist. Nur so kann die Qualität der Schönheitsbehandlung sichergestellt und im Notfall auch in geeigneter Weise eingegriffen werden. Leider sind auf diesem lukrativen Gebiet mittlerweile viele Scharlatane unterwegs.“ Fragen zu diesem Thema können gerne gestellt werden unter dem Mailkontakt: gesundheitsamt@stadt-hagen.de.

"Ratgeber für Asylsuchende in Deutschland"

(in verschiedenen Sprachen)

Informationen und Download: Ratgeber für Asylsuchende in Deutschland


Der Ratgeber informiert Asylsuchende über wichtige Grundzüge der Gesundheits- versorgung in Deutschland und das Verhalten im Falle einer Erkrankung. Er gibt Hinweise zum Schutz der eigenen Gesundheit sowie zur notwendigen und verpflich- tenden Erstuntersuchung nach der Ankunft in Deutschland. Gleichzeitig dient er Behörden und medizinischem Personal vor Ort als Hilfestellung und enthält einen mehrsprachigen, herausnehmbaren Impfausweis.


Der Gesundheitsratgeber erscheint in Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmanci) und Paschto, Dari und Farsi. Damit ist er in den Sprachen erhältlich, die Asylsuchende am häufigsten sprechen.

Aktion „Wir gegen Viren“ – Richtiges Händewaschen schützt


Gemeinsame Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Viren sind überall, wo Menschen sind. Sie können beispielsweise beim Husten, Niesen oder Sprechen ausgestoßen und eingeatmet werden oder an den Händen haften und weitergegeben werden. Erkältungen, Magen-Darm-Infekte, aber auch lebensgefährliche Erkrankungen (wie z.B. Grippe) können durch Viren verursacht werden. Um den Infektionsschutz im Alltag zu verbessern, starten das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit die Aktion „Wir gegen Viren“.


Zum Start der Aktion erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Infektionsschutz lebt davon, dass möglichst viele mitmachen. Die Prävention von Infektionskrankheiten kann verbessert werden, wenn jeder im Alltag eigentlich ganz einfache Regeln befolgt, zum Beispiel die richtige Händehygiene. Die Aktion macht darauf aufmerksam, was es zu beachten gilt – und zwar das ganze Jahr über, nicht nur zur Grippezeit.“


Die Aktion „Wir gegen Viren“ stellt die Verhaltensweisen vor, mit denen man sich und andere besser vor Ansteckung schützen kann. Erster Schwerpunkt der Aktion ist das Händewaschen als zentrale Hygiene-Maßnahme im Alltag. „Im Rahmen der Begleitforschung hat sich gezeigt," erklärt Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts, "dass die Motivation zum Händewaschen steigt, wenn den Menschen klar ist, wie schnell Viren durch Hände übertragen werden können. Deswegen haben wir die Händehygiene in einem Videospot thematisiert."


Weitere persönliche Schutzmaßnahmen erläutert die Broschüre „Selbstverteidigung gegen Viren - Neun Techniken, sich und andere zu schützen“ sowie die neue Internetseite www.wir-gegen-viren.de . Die Broschüre kann über die BZgA kostenlos angefordert werden. „Jeder kann durch persönliche Hygiene dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko für Erkältungen, Grippe und Magen-Darm-Infekte für sich und andere zu reduzieren“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.


Zur Händehygiene:

Die Krankheitserreger können von den Händen leicht auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund übergehen. Die Hände sollten daher regelmäßig gewaschen werden. Richtiges Händewaschen heißt beispielsweise, dass die Seife zwischen 20 und 30 Sekunden verrieben wird, auch zwischen den Fingern. Studien zeigen, dass regelmäßiges Händewaschen das Risiko von Atemwegs- oder Durchfallerkrankungen deutlich verringert. „Händewaschen ist sehr wichtig, aber allein nicht ausreichend," erklärt Prof. Jörg Hacker. „Weitere persönliche Schutzmaßnahmen, etwa hygienisches Husten, sollten hinzukommen. Sie sollen in zukünftigen Aktionen im Mittelpunkt stehen.“


Die Materialien sind kostenlos zu erhalten.

Broschüre: BZgA, 51101 Köln, Fax 0221-8992257, E-Mail order@bzga.de

TV-Spot: RKI, IBBS, Nordufer 20, 13353 Berlin, Fax 030-18754-3705, E-Mail ibbs@rki.de


Weitere Informationen finden Sie unter:

Legionellen und Blei im Trinkwasser


Wichtige Informationen für Hausverwaltungen, Hauseigentümer und Mieter


03.07.2013

Trinkwasser muss genusstauglich und rein sein, so steht es in der Trinkwasserverordnung. In Bezug auf Blei und Legionellen laufen für Hauseigentümer im November 2013 wichtige Fristen ab. Hierauf weist der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen mit seinen Aufgaben als Gesundheitsamt hin.


Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Blei können sowohl nach kurzfristiger als auch nach langfristiger Aufnahme entstehen. Akute Bleivergiftungen treten nur noch sehr selten auf, bedeutsamer sind heute chronische gesundheitsschädigende Auswirkungen, die durch erhöhte Langzeitaufnahme verursacht werden. Hierzu zählen z.B. Nierenfunktionsstörungen und Beeinträchtigungen des blutbildenden Systems. Besonders empfindlich gegenüber Blei ist das Nervensystem. Zu den Risikogruppen für Blei gehören insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere sowie Personen mit Eisen-, Kalzium-, Zink- und Phosphatmangel.


Bleirohre wurden in Nordrhein-Westfalen häufig in älteren Häusern vor 1973 verlegt. Aus den Bleirohren kann sich Blei – insbesondere dann, wenn das Wasser über mehrere Stunden in der Leitung gestanden hat – herauslösen und in das Trinkwasser übergehen. Bleirohre sind sehr langlebig und noch immer in alten Gebäuden vorzufinden. Aus diesem Grund werden die Inhaber von Hausinstallationen nach der Trinkwasserverordnung erstmals dazu verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn noch Bleileitungen in der Hausinstallation vorhanden sind. Die Informationspflicht gilt ab dem 1.12.2013. Dabei ist der Grenzwert für Blei zurzeit 0,025 Milligramm pro Liter und wird am 01.12.2013 auf 0,01 Milligramm pro Liter verschärft. Das entspricht dann 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Dieser Wert kann faktisch nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre mehr im Wasserversorgungssystem vorhanden sind.


Legionellen können sich in technisch mangelhaften oder schlecht gewarteten Warmwassersystemen vermehren. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes erkranken jährlich 32.000 Menschen an einer Legionellose, einer schweren Lungenentzündung. Die Infektion erfolgt durch die Inhalation von feinen Wassertröpfchen, vor allem beim Duschen. Verfügt ein Mehrfamilienhaus über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, muss der Hauseigentümer bzw. der Hausverwalter bis zum 31.12.2013 das Warmwasser auf Legionellen untersucht haben. Die Untersuchungsstellen für Trinkwasser hat das Land NRW im Internet veröffentlicht: Laborliste Trinkwasseruntersuchungsstellen in NRW


Wird der sogenannte technische Maßnahmenwert in einer Probe überschritten, muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt, die Anlage technisch überprüft und alles genauestens dokumentiert werden. Das Gesundheitsamt ist berechtigt, alle Unterlagen einzusehen, um festzustellen, ob der Verantwortliche seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Bei Überschreitungen des Maßnahmenwertes hat der Vermieter eine besondere Verantwortung. Das zeigt sich nicht zuletzt in der Meldepflicht. Auskünfte und Beratung hierzu Tel: 02331 207-3658 oder 02331 207-3705.


Informationsblatt im Internet auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV): Blei im Trinkwasser?


Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen.

Arzneimittelhandel im Internet


Das Internet gewinnt als Informationsquelle über Krankheiten und deren Behandlung mit Arzneimitteln sowie als Bestellplattform für Arzneimittel immer mehr Bedeutung. Doch Vorsicht, nicht alle Informationen und Arzneimittelangebote sind seriös und können so zur ernsthaften gesundheitlichen Gefahr werden. Worauf sollte man beim Internetkauf achten, welche Risiken birgt die Bestellung von Arzneimitteln im illegalen Internethandel und woran kann man erkennen, ob es sich um einen legalen Anbieter handelt? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Thema hat das Landeszentrum für Gesundheit in NRW unter dem Titel "Arzneimittelhandel im Internet" zusammengestellt: Arzneimittel im Internet - Informationen des LZG NRW

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:

02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Alle Informationen zur Belehrung

finden Sie hier

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:30 - 11:30 Uhr
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Sonntaggeschlossen