Neuer Service: Onlinebelehrung


Seit November 2024 bietet die Stadt Hagen die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz auch online an. Sie können an der Belehrung unabhängig von Ort und Zeit teilnehmen und damit kurzfristig eine gültige Bescheinigung über die Erstbelehrung erhalten.

Alle Informationen zu der neuen Onlinebelehrung finden Sie hier: Onlinebelehrung

Impfung gegen die echte Grippe (Influenza)


Die Erkältungssaison hat schon begonnen, somit steht auch die Grippesaison bevor.

Die echte Grippe (Influenza) ist eine schwerwiegende Infektion und von einem grippalen Infekt (einfache Erkältungskrankheit) zu unterscheiden. Die Influenza beginnt häufig mit plötzlich auftretendem hohen Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl, heftigen Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie trockenem Husten.

Einige gefährdete Personengruppen wie chronisch Kranke sowie ältere und immungeschwächte Menschen haben ein hohes Risiko für ernste, u.U. lebensbedrohliche Komplikationen der Influenza wie z.B. eine Lungenentzündung. Auch während einer Schwangerschaft verläuft eine Influenza häufig schwer.

Sie können der Grippe zuvorkommen, indem Sie sich gegen Influenza impfen lassen. Dieses ist die wirksame Maßnahme, sich selbst dagegen zu schützen und gleichzeitig zu verhindern, dass Sie den Erreger auf andere gefährdete Menschen übertragen.


Da Influenzaviren sich ständig verändern, wird jährlich die Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe überprüft und angepasst.

Seit 2023 empfiehlt die WHO den Wechsel von Vierfach- zu Dreifach-Impfstoffen, da seit 2020 das vierte Virus kaum mehr nachweisbar war. Sollte für die Saison 2024/2025 der Dreifach-Lebendimpfstoff nicht vorhanden sein, ist die Verwendung von inaktiviertem Vierfach-Impfstoff (Totimpfstoff) weiterhin möglich. Eine Verwendung von virerfachem Lebensimpfstoff wird NICHT empfohlen. Neben dem Totimpfstoff ist ein Lebendimpfstoff für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren zugelassen, der als Nasenspray verabreicht wird.


Wer sollte sich impfen lassen?

  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • Personen, die in Alten- oder Pflegeheimen leben
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, z. B. durch chronische Krankheiten der Atmungsorgane, des Herzens, der Leber und der Nieren, Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes, neurologische Krankheiten, angeborene und erworbene Immundefekte, HIV-Infektionen.
  • Medizinisches Personal
  • Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel bzw. bei erhöhter gesundheitlicher Gefährung infolge einer Grunderkrankung ab dem ersten Drittel
  • Personen, die eine mögliche Infektionsquelle für die von ihnen betreuten Risikopersonen sein können.

In der Regel wird die Grippeimpfung gut vertragen. Bei allergischer Disposition (vor allem bei Allergien gegenüber Hühnereiweiß) ist die Indikation streng zu überprüfen. In diesem Fall, wie auch bei allen anderen Fragen, sollten Sie sich über mögliche Gegenanzeigen von Ihrem Hausarzt oder dem Kinderarzt beraten lassen.


Die Impfung sollte vor Beginn der Grippesaison im November/Dezember durchgeführt werden. Es dauert 10–14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist.


Die Kosten der Impfung werden für die Personen, für die die ständige Impfkommission die Impfung gegen Grippe empfiehlt, übernommen. In vielen Betriebsstätten wird die Grippeimpfung auch vom Betriebsarzt angeboten.


Daher kommen Sie der Grippe zuvor und lassen sich gegen diese Grippe impfen.


Der nachfolgend veröffentlichten Bürgerinformation des Portals www.infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie wichtige Informationen über den Krankheitserreger beim Menschen sowie über entsprechende Schutzmaßnahmen entnehmen.


Die Datei steht hier zum Download zur Verfügung: Bürgerinformation Grippe



Faltenunterspritzung oder Lippenaufspritzung

mittels Hyaluron – Pen


Schönheitseingriffe aller Art sind in den letzten Jahren in Mode gekommen. Die Anzahl der missglückten Eingriffe damit leider auch. So sind beispielsweise zwei Kosmetikerinnen vom Landgericht Bochum im Jahr 2019 zu Freiheitsstrafen und Geldstrafen wegen schwerer Körperverletzung in mehr als 30 Fällen verurteilt worden, da sie ohne entsprechende fachliche Qualifikation Lippen mit Hyaluron aufgespritzt und Falten mit Hyaluro unterspritzt haben mit zum Teil verheerenden Folgen.


Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Eingriffe die mit Injektionsnadeln getätigt werden, gelten grundsätzlich als sogenannte „Ausübung von Heilkunde“ und dürfen damit ausschließlich von approbierten Ärzt:innen oder Personen mit allgemeiner Heilpraktiker-Erlaubnis durchgeführt werden. Kosmetikerinnen und Kosmetikern ist diese Art der Eingriffe grundsätzlich untersagt.


Neu auf dem Schönheitsmarkt sind Hyaluron-Pens. Hierbei wird Hyaluron mittels eines speziellen Geräts mit hoher Geschwindigkeit in die Haut „geschossen“. Geworben wird damit, dass dieser Eingriff ohne Schmerzen und ohne Nadeln erfolgt und damit Lippen aufgespritzt oder Falten aufgepolstert werden können. Auch diese Eingriffe erfordern Fachkenntnisse, die in der ärztlichen und heilkundlichen Ausbildung erworben werden und sind damit ebenfalls Kosmetikerinnen und Kosmetikern untersagt. Die Leiterin des Fachbereichs Frau Dr. Scholten dazu: „Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat klargestellt, dass auch die vermeintlich unblutige Alternative der Schönheitseingriffe mittels dieses Hyaluron-Pens in fachkundige Hände gehört. Ich rate daher dringend, vor jedem Schönheitseingriff sich zu vergewissern, ob die erforderliche Ausbildung für den Eingriff auch vorhanden ist. Nur so kann die Qualität der Schönheitsbehandlung sichergestellt und im Notfall auch in geeigneter Weise eingegriffen werden. Leider sind auf diesem lukrativen Gebiet mittlerweile viele Scharlatane unterwegs.“ Fragen zu diesem Thema können gerne gestellt werden unter dem Mailkontakt: gesundheitsamt@stadt-hagen.de.

"Ratgeber für Asylsuchende in Deutschland"

(in verschiedenen Sprachen)

Informationen und Download: Ratgeber für Asylsuchende in Deutschland


Der Ratgeber informiert Asylsuchende über wichtige Grundzüge der Gesundheits- versorgung in Deutschland und das Verhalten im Falle einer Erkrankung. Er gibt Hinweise zum Schutz der eigenen Gesundheit sowie zur notwendigen und verpflich- tenden Erstuntersuchung nach der Ankunft in Deutschland. Gleichzeitig dient er Behörden und medizinischem Personal vor Ort als Hilfestellung und enthält einen mehrsprachigen, herausnehmbaren Impfausweis.


Der Gesundheitsratgeber erscheint in Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmanci) und Paschto, Dari und Farsi. Damit ist er in den Sprachen erhältlich, die Asylsuchende am häufigsten sprechen.

Aktion „Wir gegen Viren“ – Richtiges Händewaschen schützt


Gemeinsame Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Viren sind überall, wo Menschen sind. Sie können beispielsweise beim Husten, Niesen oder Sprechen ausgestoßen und eingeatmet werden oder an den Händen haften und weitergegeben werden. Erkältungen, Magen-Darm-Infekte, aber auch lebensgefährliche Erkrankungen (wie z.B. Grippe) können durch Viren verursacht werden. Um den Infektionsschutz im Alltag zu verbessern, starten das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit die Aktion „Wir gegen Viren“.


Zum Start der Aktion erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Infektionsschutz lebt davon, dass möglichst viele mitmachen. Die Prävention von Infektionskrankheiten kann verbessert werden, wenn jeder im Alltag eigentlich ganz einfache Regeln befolgt, zum Beispiel die richtige Händehygiene. Die Aktion macht darauf aufmerksam, was es zu beachten gilt – und zwar das ganze Jahr über, nicht nur zur Grippezeit.“


Die Aktion „Wir gegen Viren“ stellt die Verhaltensweisen vor, mit denen man sich und andere besser vor Ansteckung schützen kann. Erster Schwerpunkt der Aktion ist das Händewaschen als zentrale Hygiene-Maßnahme im Alltag. „Im Rahmen der Begleitforschung hat sich gezeigt," erklärt Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts, "dass die Motivation zum Händewaschen steigt, wenn den Menschen klar ist, wie schnell Viren durch Hände übertragen werden können. Deswegen haben wir die Händehygiene in einem Videospot thematisiert."


Weitere persönliche Schutzmaßnahmen erläutert die Broschüre „Selbstverteidigung gegen Viren - Neun Techniken, sich und andere zu schützen“ sowie die neue Internetseite www.wir-gegen-viren.de . Die Broschüre kann über die BZgA kostenlos angefordert werden. „Jeder kann durch persönliche Hygiene dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko für Erkältungen, Grippe und Magen-Darm-Infekte für sich und andere zu reduzieren“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.


Zur Händehygiene:

Die Krankheitserreger können von den Händen leicht auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund übergehen. Die Hände sollten daher regelmäßig gewaschen werden. Richtiges Händewaschen heißt beispielsweise, dass die Seife zwischen 20 und 30 Sekunden verrieben wird, auch zwischen den Fingern. Studien zeigen, dass regelmäßiges Händewaschen das Risiko von Atemwegs- oder Durchfallerkrankungen deutlich verringert. „Händewaschen ist sehr wichtig, aber allein nicht ausreichend," erklärt Prof. Jörg Hacker. „Weitere persönliche Schutzmaßnahmen, etwa hygienisches Husten, sollten hinzukommen. Sie sollen in zukünftigen Aktionen im Mittelpunkt stehen.“


Die Materialien sind kostenlos zu erhalten.

Broschüre: BZgA, 51101 Köln, Fax 0221-8992257, E-Mail order@bzga.de

TV-Spot: RKI, IBBS, Nordufer 20, 13353 Berlin, Fax 030-18754-3705, E-Mail ibbs@rki.de


Weitere Informationen finden Sie unter:

Legionellen und Blei im Trinkwasser


Wichtige Informationen für Hausverwaltungen, Hauseigentümer und Mieter


03.07.2013

Trinkwasser muss genusstauglich und rein sein, so steht es in der Trinkwasserverordnung. In Bezug auf Blei und Legionellen laufen für Hauseigentümer im November 2013 wichtige Fristen ab. Hierauf weist der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen mit seinen Aufgaben als Gesundheitsamt hin.


Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Blei können sowohl nach kurzfristiger als auch nach langfristiger Aufnahme entstehen. Akute Bleivergiftungen treten nur noch sehr selten auf, bedeutsamer sind heute chronische gesundheitsschädigende Auswirkungen, die durch erhöhte Langzeitaufnahme verursacht werden. Hierzu zählen z.B. Nierenfunktionsstörungen und Beeinträchtigungen des blutbildenden Systems. Besonders empfindlich gegenüber Blei ist das Nervensystem. Zu den Risikogruppen für Blei gehören insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere sowie Personen mit Eisen-, Kalzium-, Zink- und Phosphatmangel.


Bleirohre wurden in Nordrhein-Westfalen häufig in älteren Häusern vor 1973 verlegt. Aus den Bleirohren kann sich Blei – insbesondere dann, wenn das Wasser über mehrere Stunden in der Leitung gestanden hat – herauslösen und in das Trinkwasser übergehen. Bleirohre sind sehr langlebig und noch immer in alten Gebäuden vorzufinden. Aus diesem Grund werden die Inhaber von Hausinstallationen nach der Trinkwasserverordnung erstmals dazu verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn noch Bleileitungen in der Hausinstallation vorhanden sind. Die Informationspflicht gilt ab dem 1.12.2013. Dabei ist der Grenzwert für Blei zurzeit 0,025 Milligramm pro Liter und wird am 01.12.2013 auf 0,01 Milligramm pro Liter verschärft. Das entspricht dann 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Dieser Wert kann faktisch nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre mehr im Wasserversorgungssystem vorhanden sind.


Legionellen können sich in technisch mangelhaften oder schlecht gewarteten Warmwassersystemen vermehren. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes erkranken jährlich 32.000 Menschen an einer Legionellose, einer schweren Lungenentzündung. Die Infektion erfolgt durch die Inhalation von feinen Wassertröpfchen, vor allem beim Duschen. Verfügt ein Mehrfamilienhaus über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, muss der Hauseigentümer bzw. der Hausverwalter bis zum 31.12.2013 das Warmwasser auf Legionellen untersucht haben. Die Untersuchungsstellen für Trinkwasser hat das Land NRW im Internet veröffentlicht: Laborliste Trinkwasseruntersuchungsstellen in NRW


Wird der sogenannte technische Maßnahmenwert in einer Probe überschritten, muss dies dem Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt, die Anlage technisch überprüft und alles genauestens dokumentiert werden. Das Gesundheitsamt ist berechtigt, alle Unterlagen einzusehen, um festzustellen, ob der Verantwortliche seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Bei Überschreitungen des Maßnahmenwertes hat der Vermieter eine besondere Verantwortung. Das zeigt sich nicht zuletzt in der Meldepflicht. Auskünfte und Beratung hierzu Tel: 02331 207-3658 oder 02331 207-3705.


Informationsblatt im Internet auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV): Blei im Trinkwasser?


Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen.

Arzneimittelhandel im Internet


Das Internet gewinnt als Informationsquelle über Krankheiten und deren Behandlung mit Arzneimitteln sowie als Bestellplattform für Arzneimittel immer mehr Bedeutung. Doch Vorsicht, nicht alle Informationen und Arzneimittelangebote sind seriös und können so zur ernsthaften gesundheitlichen Gefahr werden. Worauf sollte man beim Internetkauf achten, welche Risiken birgt die Bestellung von Arzneimitteln im illegalen Internethandel und woran kann man erkennen, ob es sich um einen legalen Anbieter handelt? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Thema hat das Landeszentrum für Gesundheit in NRW unter dem Titel "Arzneimittelhandel im Internet" zusammengestellt: Arzneimittel im Internet - Informationen des LZG NRW

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 12:30 Uhr)


Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz:

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