Für Ausweise und elektronische Aufenthaltstitel sind digitale Lichtbilder ab Mai verpflichtend. (Foto: Redpixelpl/Shutterstock)

Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente ab Mai 2025 verpflichtend

24. März 2025 – Die Ausländerbehörde und die Bürgerämter der Stadt Hagen weisen darauf hin, dass für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel oder Reiseausweise ab dem 1. Mai 2025 ein digitales Lichtbild verpflichtend ist.


In den jeweiligen Behörden gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen. Die Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit sieben Euro je digitalem Lichtbild. Antragstellende können auch bei privaten Dienstleistenden wie zertifizierten Berufsfotografierenden das digitale Lichtbild für Ausweisdokumente erstellen lassen. Die privaten Dienstleistenden übermitteln das Bild auf einem gesicherten elektronischen Weg zur Behörde. Fotostudios können sich über die Cloud-Lösung des Fotoverbandes RingFoto anbinden. Unter der Website www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Behördenpersonal selbstständig nach Fotodienstleistern in der Region suchen.


Die Änderungen sind erforderlich, um der Manipulation von Dokumenten durch Morphing gezielt begegnen zu können. Morphing bezeichnet ein computergestütztes Verfahren, durch das Gestalten, Bilder oder Ähnliches übergangslos in andere gewechselt werden können.