Behörden kontrollieren sechs Problemimmobilien
21. Februar 2025 – Ein fehlender Stromanschluss, nicht genehmigte Monteurwohnungen und überquellende Müllbehälter: Unter Leitung der Dienststelle Ordnungsbehördliche Aufgaben der Stadt Hagen haben der städtische Außendienst, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt, die Feuerwehr, die Polizei, das Jobcenter, der Zoll sowie Enervie am gestrigen Donnerstag, 20. Februar, eine gemeinsame Kontrollaktion in sechs Problemimmobilien in der Mittelstadt und Wehringhausen durchgeführt.
Im Fokus der regelmäßigen Kontrollen stehen unter anderem der melderechtliche Status, die Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges sowie des Kindergeldes, eine Müll- und Schädlingsproblematik, Verstöße gegen die Landesbauordnung, Brandlasten, die Überprüfung der Rettungswege, die Überprüfung von Gewerben sowie von Ausweisen in Bezug auf mögliche Passdelikte und Identitätsbetrügereien. Im Hintergrund agieren außerdem die Fachbereiche Schule, Jugend und Soziales, Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung sowie Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen, die Familienkasse NRW, Deutsche Bahn und das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.
Von den 176 gemeldeten Personen konnten die Behörden 81 vor Ort kontrollieren. Sieben angetroffene Bewohnerinnen und Bewohner waren nicht gemeldet und wurden entsprechend überprüft. 61 Personen werden im Nachgang von Amts wegen abgemeldet sowie mögliche Sozialleistungen untersucht, gegebenenfalls eingestellt und/oder zurückgefordert. Zudem hat der Zoll verschiedene Ausweise kontrolliert, um mögliche Passdelikte und Identitätsbetrügereien aufzudecken. Durch die Polizei wurden unter anderem nicht gemeldete Personen überprüft. Die Behörden haben 13 angemeldete Gewerbe untersucht, von denen elf nicht mehr existieren, jedoch nicht abgemeldet wurden. Im Nachgang findet eine entsprechende Kontrolle statt, gegebenenfalls leiten die zuständigen Stellen weitere Schritte ein.
Diverse Mängel sowie Müll- und Schädlingsproblematiken
In zwei Immobilien haben die Mitarbeitenden einen Schädlingsbefall durch Ratten und Kakerlaken festgestellt. Hier werden die Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechend aufgefordert, eine zertifizierte Schädlingsbekämpfung zu beauftragen. Das Umweltamt hielt verschiedene Problematiken wie äußerst vermüllte und verdreckte Hinterhöfe, Dachböden und Keller voller Sperrmüll, mit Müll zugestellte Treppenflure, überquellende Müllbehälter in den Hinterhöfen sowie Hausmülltüten vor den Häusern fest. Die Wohnungsaufsicht deckte zudem Mängel wie alte Wasserschäden, Schimmel in den Wohnungen, defekte Heizungen sowie undichte Fenster und Balkontüren auf.
Fehlende Rauchwarnmelder und Rettungswege
Die Feuerwehr erfasste teilweise gravierende Mängel. Neben nicht vorhandenen Rauchwarnmeldern, die seit 2013 für Schlafräume, Kinderzimmer sowie Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum Pflicht sind, konnte in zwei Objekten kein zweiter Rettungsweg nachgewiesen werden. Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen müssen in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Für Wohnungen, die nicht ebenerdig liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Daher ist es zwingend erforderlich, Treppenräume freizuhalten und nicht, wie in den begangenen Immobilien festgestellt, mit verschiedenem Sperrmüll und Brandlasten vollzustellen. Ein Fenster ist als Notausgang im Zuge des zweiten Rettungsweges nur dann geeignet, wenn es im geöffneten Zustand im lichten Maß gemessen mindestens eine Öffnung von 0,9 Metern mal 1,2 Metern hat. In beiden Häusern war das nicht der Fall. Einer im Dachgeschoss wohnenden vierköpfigen Familie, welche die Wohnung auf eigene Kosten renoviert hat, konnte der Eigentümer kurzfristig Wohnraum in der Immobilie zur Verfügung stellen. In beiden Fällen werden die Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechend von den städtischen Fachbereichen schriftlich aufgefordert, den notwendigen zweiten Rettungsweg herzustellen.
Gefährliche Stromleitung
Zusammen mit der Bauordnung stellte die Feuerwehr im Keller eines Objektes einen Kaminofen fest, der augenscheinlich vor Kurzem noch benutzt wurde, obwohl sich in näherer Umgebung nicht unerhebliche Brandlasten befinden. In einer weiteren Immobilie hat eine Wohnung wohl keinen Stromanschluss, da kein Stromzähler vorhanden war. Hier wurde der Strom über eine sogenannte „fliegende Leitung“ mittels einer Mehrfachsteckdose im Bad geholt und über ein Kippfenster im darüber liegenden Geschoss angeschlossen, was eine erhebliche Brandlast für die gesamte Wohnung darstellt. Bei einem anderen Objekt überprüft die Bauordnung im Nachgang Genehmigungen für einen Wintergarten auf einem Balkon, eine Dachterrasse auf einer Garage sowie auf einem Flachdach abgestützte Balkone.
Außerdem hat Enervie in den Kellerräumen, soweit diese begehbar und nicht durch Sperrmüll verstellt waren, Stromzähler überprüft. Bis auf einen fehlenden Zähler gab es keine Beanstandungen.
Illegale Monteurwohnungen versiegelt
In einer Immobilie, welche die Behörden bereits mehrfach kontrolliert haben, werden trotz fehlenden Genehmigungen die Monteurwohnungen weiterhin vermietet. Die Bauordnung hat die Wohnungen nunmehr versiegelt und eine Telefonnummer für die Bewohnerinnen und Bewohner hinterlegt, falls diese die einzelnen Zimmer betreten müssen. Ein Siegelbruch ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar, hierüber wurde die vermietende Person entsprechend informiert.
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