Befragung zur Erhebung des Hagener Mietspiegels läuft noch bis zum 17. März
18. Februar 2025 – Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hagen weist darauf hin, dass die Fragebögen zur Erhebung des Hagener Mietspiegels 2025 noch bis Montag, 17. März, entgegengenommen werden. Mithilfe eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels ist es möglich, ausgehend von einer Standardwohnung, die Nettokaltmiete einer individuellen Wohnung in Abhängigkeit bestimmter Merkmale (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage) objektiv zu ermitteln.
Dazu versandte der Gutachterausschuss im vergangenen November Fragebögen an rund 16.000 zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter. Der Ausschuss bedankt sich für die rund 50 Prozent bereits beantworteten Bögen und sendet denjenigen, die noch nicht geantwortet haben, ein Erinnerungsschreiben mit der Bitte um Teilnahme, damit die Erhebung noch zuverlässiger wird. Die Fragen zur Wohnungsmiete zum 1. Januar 2025, zur Wohnungsgröße, zur Ausstattung und zur Modernisierung der Wohnung oder des Gebäudes können einfach und schnell über einen Online-Fragebogen (erreichbar durch den Link im Anschreiben) oder in dem ursprünglich mitversandten analogen Fragebogen beantwortet werden. Für Rückfragen stehen eine telefonische Hotline und die E-Mailadresse mietspiegel@stadt-hagen.de zur Verfügung.
Nach dem Mietspiegelreformgesetz vom 10. August 2021 (MsRG) besteht nach Artikel 238 Paragraf 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter eine Auskunftspflicht. Die Mietangaben werden ausschließlich für die Erstellung des Mietspiegels 2025 verwendet. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hagen begleitet die Befragung.
Der zurzeit gültige Hagener Mietspiegel 2023 und der Fragebogen zur aktuellen Mietdatenerhebung stehen zum gebührenfreien Herunterladen unter https://gutachterausschuss.hagen.de/ unter der Rubrik „Produkte – Mietspiegel“ bereit.
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