Die Meldezahlen für COVID-19 sind stabil und für RSV leicht ansteigend. (Foto: Nobeastsofierce/shutterstock)

Atemwegserkrankungen: Aktuelles Infektionsgeschehen in Hagen

29. Januar 2025 – Influenza, COVID-19, Respiratorischer Synzytial (RS)-Virus: Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen verzeichnet aktuell unterschiedliche Infektionslagen bei Atemwegserkrankungen in Hagen. Lag die Zahl der gemeldeten Influenza-Fälle in der ersten Kalenderwoche noch bei 22, so wurden in der vergangenen Woche bereits 100 Fälle gemeldet. Gestern (28. Januar) lag die Zahl bei 80 gemeldeten Fällen. Die Meldezahlen für COVID-19 sind stabil und für RSV leicht ansteigend. Das Infektionsradar des Bundesministeriums für Gesundheit steht auf der Internetseite https://infektionsradar.gesund.bund.de/de/influenza zur Verfügung.


Im Januar wurden im gesamten Stadtgebiet 38 Influenza-Ausbruchsgeschehen bekannt. Elf davon betrafen Einrichtungen, die restlichen bezogen sich auf das private Umfeld. Die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz sind für die drei führenden respiratorischen Viren unterschiedlich. Während bei COVID-19 der Krankheitsverdacht, die klinische Diagnose und der Tod meldepflichtig sind, greift die Meldepflicht bei Influenza und RSV bei einem positiven Testnachweis. Dabei kommen meistens Schnelltests zum Einsatz, die als Kombi-Test alle drei Erreger abdecken und in Apotheken sowie Drogeriemärkten erhältlich sind. Die Meldepflicht liegt alleinig beim Fachpersonal, weshalb das Gesundheitsamt entsprechend von einer hohen Dunkelziffer ausgeht. Alle drei Erreger führen zu Erkältungs- oder Grippe-Symptomen, unterscheiden sich jedoch in der Inkubationszeit und deren Ausprägung. Bei COVID-19 und Influenza sind ältere oder vorerkrankte Personen besonders gefährdet, sich zu infizieren, wogegen beim RS-Virus auch Säuglinge zur Risikogruppe zählen.


Impfmöglichkeiten und Hygienetipps

Für alle drei Erreger stehen Impfungen zur Verfügung, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen empfohlen werden. Im Fall von RSV wird zudem seit dieser Saison erstmalig für alle Säuglinge eine Prophylaxe mit Antikörpern nahegelegt, die Schutz für eine Saison bietet. Informationen finden Eltern bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://shop.bzga.de/die-rsv-prophylaxe-schutz-vor-schweren-atemwegserkrankungen-durch-rsv-fuer-neugeborene-und-saeuglinge/.


Auch ohne Impfung kann die Verbreitung von respiratorischen Viren durch umsichtiges Verhalten gemindert werden. Es gelten die bekannten Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand halten, regelmäßiges und gründliches Händewaschen und das Tragen einer (FFP2-)Maske im unvermeidbaren Nahfeldkontakt mit anderen Personen.