Die Einkommensgrenzen für geförderten Wohnungsbau wurden erhöht. (Foto: Hans Blossey)

Einkommensgrenzen für den geförderten Wohnungsbau deutlich erhöht

21. Januar 2025 – Die Abteilung Wohnen der Stadt Hagen weist darauf hin, dass die Einkommensgrenzen für den geförderten Wohnungsbau mit Beginn des neuen Jahres deutlich angestiegen sind. Damit haben mehr Hagenerinnen und Hagener einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein oder auf Fördergelder für selbstgenutztes Wohneigentum.


Die Förderungen vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Haushalte mit geringen Einkommen. Ein Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Bezug einer mietpreisgünstigen, geförderten Wohnung. Die Fördergelder können für den Erwerb von Eigentumswohnungen und Eigenheimen sowie für die Modernisierung genutzt werden.


Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen kann beispielsweise ein Arbeitnehmerhaushalt mit zwei Personen nun jährlich bis zu 51.776 Euro brutto pro Jahr verdienen. Bei einem Arbeitnehmerhaushalt mit vier Personen (zwei Erwachsenen und zwei Kindern) entspricht die erhöhte Einkommensgrenze 68.620 Euro brutto pro Jahr. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Frei- und Abzugsbeträge, beispielsweise für erhöhte Werbungskosten, gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Kinderbetreuungskosten und vieles mehr. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite www.hagen.de unter dem Suchbegriff „WBS“.


Durch die Anwendung der neuen Einkommensgrenzen ist ein verhältnismäßig hoher Anteil von Haushalten für den Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt. Darunter befinden sich viele klassische Arbeitnehmerhaushalte. Interessierte, die eine neue Wohnung suchen oder an einer Förderung interessiert sind, können prüfen lassen, ob sie die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten. Dadurch können sie möglicherweise im Vergleich zu einer nicht preisgebundenen Mietwohnung Geld sparen oder mit den Fördergeldern Eigentum erwerben oder vorhandenes Wohneigentum modernisieren.


Die städtische Abteilung Wohnen führt Einkommensprüfungen durch und bietet die Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum für Wohnberechtigte in fast allen Stadtteilen an. Dieses Angebot richtet sich besonders an Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen oder Schwerbehinderte.


Für eine individuelle Beratung stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Wohnen telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpersonen sind ebenfalls der Internetseite www.hagen.de zu entnehmen.