Bundestagswahl 2025: Briefwahl frühzeitig beantragen
9. Januar 2025 – Bis zur vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, sind es nur noch wenige Wochen. Die Möglichkeit zur Briefwahl stellt die Kommunen sowie Wählerinnen und Wähler bei dieser Wahl vor besondere Herausforderungen. Die Stadt Hagen empfiehlt daher Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Stimme im Vorfeld des Wahltages per Briefwahl abgeben möchten, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung unmittelbar einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Dieser kann in Papierform oder digital eingereicht werden.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Samstag, 1. Februar, eine Wahlbenachrichtigung mit einem Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite. Der entsprechende QR-Code auf der Vorderseite führt direkt zur vorausgefüllten digitalen Antragstellung. Alternativ können die Wählerinnen und Wähler vorab den Antrag auf Briefwahl ab Montag, 13. Januar, über die Internetseite www.hagen.de/briefwahl oder per E-Mail an briefwahl@stadt-hagen.de stellen. Folgende Angaben sind bei einer Antragstellung per E-Mail erforderlich: Name und Vornamen der wahlberechtigten Person, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie eine eventuell abweichende Versandadresse. Anträge in Papierform können auch in die Briefkästen der Stadt Hagen eingeworfen werden:
- Rathaus I, Briefkasten am Haupteingang, Rathausstraße 11
- Rathaus II, Briefkasten am linken Eingang (Technisches Rathaus), Berliner Platz 22
- Amtshaus Boele, Briefkasten am Haupteingang, Schwerter Straße 168
- Rathaus Hohenlimburg, Briefkasten am Eingang des Bürgeramtes, Freiheitstraße 3
- Briefkasten am Torhaus Haspe, Kölner Straße 1
Briefwahlanträge per Post versenden – Postweg beachten
Nur fristgemäß eingegangene Anträge auf Briefwahl, sogenannte Wahlscheinanträge, dürfen zur Wahl zugelassen werden. Das Wahlamt der Stadt Hagen rät, unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Antrag zu stellen und die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Antrag auf Briefwahl (schriftlich und online) ist daher bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr möglich, sollte aber im Idealfall bis Mittwoch, 19. Februar, um 12 Uhr beim Briefwahlbüro eingehen.
Versand der Briefwahlunterlagen ab Anfang Februar
Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, die einen frühzeitigen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, um Geduld: Aus organisatorischen Gründen können die ersten Briefwahlunterlagen erst am Donnerstag, 6. Februar, verschickt werden. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlberechtigte auch in allen Bürgerämtern ohne Termin die Briefwahl durchführen. Um im Bürgeramt zu wählen, dürfen die Unterlagen vorher nicht digital beantragt werden. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis zum Bürgeramt mitzubringen. Das Wahlamt empfiehlt, die Briefwahl vor Ort bis Freitag, 21. Februar, zu nutzen. Damit sind der Briefwahlantrag und eine Abgabe der Stimme am gleichen Tag möglich. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr in die oben genannten Briefkästen der Stadt Hagen eingeworfen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stimme am Wahltag vor Ort in einem Wahllokal abzugeben.
Für Fragen rund um die Briefwahl steht das Team des Briefwahlbüros ab Montag, 13. Januar, unter Telefon 02331/207-5555 zur Verfügung.