Zur Traditionsveranstaltung "Blau unterm Baum" hat die Stadt Hagen ein Glasverbot für die Hagener Innenstadt erlassen. (Foto: Hans Blossey)

„Blau unterm Baum“: Glasverbot in der Hagener Innenstadt

16. Dezember 2024 – Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen weist darauf hin, dass von Montag, 23. Dezember, ab 17 Uhr bis Dienstag, 24. Dezember, um 3 Uhr für einen bestimmten Bereich der Hagener Innenstadt wie in den Vorjahren ein Glasverbot erlassen worden ist. Das Mitführen und die Benutzung von Glasgetränkebehältern ist dort außerhalb von geschlossenen Räumen untersagt.


Traditionsgemäß treffen sich viele Hagener Bürgerinnen und Bürger einen Tag vor Heiligabend in der Innenstadt. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist zu erwarten, dass bis zu 2.500 Personen zeitgleich die inzwischen öffentliche Veranstaltung „Blau unterm Baum“ besuchen werden. Aufgrund der zahlreich mitgeführten Glasbehältnisse und der unsachgemäßen Entsorgung von Glasgetränkebehältern ist es in den vergangenen Jahren zu erheblichem Glasbruch sowie zu Personen- und Sachschäden gekommen.


Um diesen Gefahren vorzubeugen, hat sich die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr dazu entschieden, ein Glasverbot für die Hagener Innenstadt zu erlassen. Die räumlichen Grenzen dieses Glasverbots verlaufen in der Elberfelder Straße zwischen Karl-Marx-Straße und Marienstraße, auf dem Friedrich-Ebert-Platz vom Sparkassen-Karree bis zur Rathausstraße, in der Mittelstraße von der Einmündung der Rathausstraße bis zum Bergischen Ring, in der Körnerstraße von der Einmündung am Sparkassen-Karree bis zur Badstraße, in der Badstraße von der Körnerstraße bis zum Kreisel in der Holzmüllerstraße, in der Hohenzollernstraße, in der Kampstraße von der Hochstraße bis zum Friedrich-Ebert-Platz, in der Goldbergstraße von der Hochstraße bis zur Elberfelder Straße, in der Marien-, Potthof- und Dahlenkampstraße und in der Rathausstraße vom Friedrich-Ebert-Platz bis zur Potthofstraße.


Von dem Verbot ausgenommen ist das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen, die offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme gekauft wurden sowie Glasbehältnisse, die sich dem Angebot des 57. Hagener Weihnachtsmarktes zuordnen lassen. Im Falle eines Verstoßes gegen das Glasverbot ist der Stadtordnungsdienst dazu befugt, den betroffenen Personen die Glasgetränkebehältnisse unmittelbar abzunehmen. Im Rahmen der Veranstaltung werden neben dem Stadtordnungsdienst auch die Waste Watcher unterwegs sein.