Die Stadt Hagen führt mit dem Beteiligungsportal einen weiteren digitalen Dienst ein. (Foto: Pressmaster/Shutterstock)
Bauleitpläne: Beteiligungsportal geht in Hagen an den Start
12. November 2024 – Die Stadt Hagen führt den nächsten digitalen Dienst im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein: Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger über das kostenlose, zentrale Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/hagen/startseite online an Bauleitplänen beteiligen und Stellungnahmen abgeben.
„Die Stadt Hagen geht mit diesem digitalen OZG-Dienst einen weiteren Schritt hin zu einer modernen, nutzerorientierten Verwaltung und trägt dazu bei, den gesamten Prozess der Beteiligung an Bauleitplänen effizienter und transparenter zu machen“, freut sich Christian Lazar, Chief Digital Officer der Stadt Hagen, über das neue Angebot. Im Beteiligungsportal werden in der Aufstellung befindliche Bauleitpläne, also Bebauungspläne und Teiländerungen zum Flächennutzungsplan, veröffentlicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Ziel ist es, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger über die Phasen der Erstellung von Plänen zu informieren und dazu Stellung zu nehmen. Dies kann auch anonym erfolgen.
Wie läuft das Beteiligungsverfahren ab?
„Durch die digitale Abgabe der Stellungnahmen wird die Bearbeitung beschleunigt und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entlastet“, beschreibt Dr. Christoph Diepes, Leitung des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen, die Vorteile des Beteiligungsportals. Interessierte können auch weiterhin vor Ort im Rathaus Einsicht in die Pläne erhalten und ihre Anregungen vorbringen. Dr. Christoph Diepes erklärt das weitere Vorgehen nach der Öffentlichkeitsbeteiligung: „Nachdem die Verwaltung dem Rat der Stadt Hagen entsprechende Abwägungsvorschläge mitgeteilt hat, erfolgt dort zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens eine Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme mitsamt Kontaktdaten abgegeben haben, erhalten nach Abschluss des Verfahrens eine Benachrichtigung, ob ihre Anregung zur Anpassung des Bebauungsplans geführt hat. Grundsätzlich werden dabei die Vorlage, die Abwägungsvorschlage der Verwaltung und der Beschluss des Rates verschickt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Abwägung und die Benachrichtigung sind im Baugesetzbuch geregelt.
Über das Beteiligungsporta
lBeteiligung NRW ist ein Angebot von Open.NRW. Ziel ist es, die Transparenz und Teilhabe des Open Governments in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen. Open.NRW ist als Geschäftsstelle Teil des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hagen ist eine von über 200 Kommunen, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Online-Beteiligung an Bauleitplanverfahren über Beteiligung NRW ermöglicht.
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