Das Verwaltungsgericht Arnsberg sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter. (Foto: Billion Photos/Shutterstock)

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Arnsberg gesucht

21. August 2024 – Für die nächste Amtszeit des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 sucht die Stadt Hagen 21 Personen, die sich dem Gericht als ehrenamtliche Richterinnen und Richter vorschlagen lassen möchten. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser Tätigkeit haben, können sich bis Freitag, 6. September, bei der Stadt Hagen bewerben.


Das Verwaltungsgericht Arnsberg entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art für seinen Gerichtsbezirk, zu dem auch die Stadt Hagen gehört. In erster Linie geht es darum, den Bürgerinnen und Bürgern einen effektiven Rechtsschutz gegenüber allen Arten staatlichen Handelns zu gewähren. Wie auch in anderen Gerichtsbarkeiten üblich, setzen sich die einzelnen Kammern aus Berufs- sowie Laienrichterinnen und -richtern zusammen. Die jeweilige Personenzahl wird gemäß § 28 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von dem beim Verwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss festgesetzt.


Beamtinnen, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen nicht vorgeschlagen werden. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht vorbestraft sein. Interessierte Hagenerinnen und Hagener können ihre Bewerbung unter der Angabe ihres Namens und Vornamens, ihres Geburtsorts und -datums, ihrer Anschrift und ihres Berufs an die Anschrift „Stadt Hagen, Fachbereich des Oberbürgermeisters, Herrn Peter Mook, Rathausstraße 13, 58095 Hagen“ sowie per E-Mail an peter.mook@stadt-hagen.de senden.