Die Steuerabteilung der Stadt Hagen informiert, dass Widersprüche zur Grundsteuer 2025 ausschließlich schriftlich, per Fax (mit Unterschrift) oder mit der DE-Mail eingelegt werden können. (Foto: Hans Blossey)
Grundsteuer 2025: Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen
17. Januar 2025 – Die Steuerabteilung der Stadt Hagen informiert, dass Widersprüche zur Grundsteuer 2025 ausschließlich schriftlich, per Fax (mit Unterschrift) oder mit der DE-Mail eingelegt werden können. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Alle bisher eingegangenen E-Mails, die als Widerspruch gekennzeichnet wurden, sind aufgrund der Vorschriften ungültig. Um dies zu korrigieren, müssen die Widersprüche innerhalb der Frist in Schriftform mit Unterschrift wiederholt werden. Hierzu verweist die Stadtverwaltung ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide. Generell unterliegen Widersprüche, gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung, gewissen Formvorschriften. Aufgrund der Vielzahl von Telefonanrufen, E-Mails und Briefen kann es derzeit zu Verzögerungen kommen.
Des Weiteren stellen die Bürgerinnen und Bürger viele Fragen zum Grundsteuermessbetrag (beispielsweise zum Zustandekommen oder der Betragshöhe). Die Prüfung des Steuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt Hagen. Informationen erhalten Hagenerinnen und Hagener über die Hotline 02331/180-1959 oder sie können einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren.
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