Um Gefahren zu reduzieren und Kinder zu schützen, wird die Gerhard-Hauptmann-Straße zur Einbahnstraße. (Foto: Monkey Business Images/Shutterstock)
Gerhart-Hauptmann-Straße wird zur Einbahnstraße
21. August 2024 – Um Gefahrensituationen durch den Gegenverkehr entgegenzuwirken und Vorschulkinder zu schützen, wird die Gerhard-Hauptmann-Straße zur Einbahnstraße. Entsprechende Verkehrsschilder, die auf die neue Verkehrsregelung hinweisen, bringt der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) am morgigen Donnerstag, 22. August, an.
Die neue Regelung hat zur Folge, dass die Gerhard-Hauptmann-Straße künftig nur noch aus Richtung der Karl-Ernst-Osthaus-Straße befahren werden kann. Die Zufahrt aus der Cunostraße ist nicht mehr möglich. Eine Besonderheit sollten Autofahrerinnen und -fahrer jedoch beachten: Die neue Regelung gilt erst ab der Hausnummer 3. Eine Zu- und Abfahrt zu den vorher gelegenen Einzelhandelsgeschäften ist weiterhin in beiden Fahrtrichtungen erlaubt.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist der bereits seit längerer Zeit bestehende Engpass auf der gesamten Länge der Straße durch auf der Fahrbahn erlaubterweise abgestellte Fahrzeuge. Darüber hinaus ist durch die neu errichtete Kindertagesstätte ein zusätzlicher Park- beziehungsweise Haltedruck entstanden. Um den insgesamt vorhandenen Gefahrensituationen durch sich entgegenkommende Fahrzeuge und den nicht mehr ausreichend vorhandenen Ausweichmöglichkeiten entgegenzuwirken, hat die Verwaltung eine Einbahnstraßenregelung beschlossen.
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