Auf Basis von Lärmkarten stellt die Stadt Hagen Lärmaktionspläne auf, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten. (Foto: Hans Blossey)
Jetzt beteiligen: Stadt Hagen erstellt Lärmaktionsplan
31. Juli 2024 – Bürgerinnen und Bürger können von Montag, 5. August, bis Sonntag, 25. August, an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) der Stadt Hagen mitwirken und der Stadtverwaltung ihre Anregungen, Wünsche und Beschwerden mitteilen.
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Als Ballungsraum ist die Stadt Hagen der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ zufolge verpflichtet, die Belastungen durch Umgebungslärm nach europaweit einheitlichen Bewertungsmethoden zu ermitteln und in Form von Lärmkarten darzustellen. Als Umgebungslärm wird Lärm bezeichnet, der von Verkehrsmitteln, dem Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht dazu.
Auf Basis der Lärmkarten stellt die Stadt Hagen Lärmaktionspläne auf, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten. In diesem Zusammenhang findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen, Wünsche und Beschwerden in die Erstellung des Lärmaktionsplans einbringen können. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in mehreren Stufen. Nachdem die erste Stufe des LAP 2010 abgeschlossen wurde, fanden die Fortschreibungen zum LAP Stufe II im Jahr 2014 und zum LAP Stufe III im Jahr 2018 statt. Aktuell läuft die Fortschreibung zum LAP Stufe IV, die Aufstellung muss bis zum 18. Oktober erfolgen.
Beteiligung per E-Mail
Bürgerinnen und Bürger können ihre Anmerkungen und Wünsche von Montag, 5. August, bis Sonntag, 25. August, per E-Mail bei der Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Stadt Hagen unter LAP2024@stadt-hagen.de einreichen. Für Fragen stehen die Mitarbeitenden auch unter Telefon 02331/207-3187 zur Verfügung. Jede Eingabe, die in diesem Zeitraum eingeht, wird bei der Erstellung es Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Weitere Informationen sowie die erstellten Lärmkarten finden Interessierte auf der Internetseite.
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