Die Schälker Landstraße musste aufgrund der Sprengung kurzfristig gesperrt werden. (Foto: Stadt Hagen)

Landmine aus dem Zweiten Weltkrieg gesprengt

14. Mai 2024 – Eine Bergung oder ein Abtransport waren nicht möglich: Der Kampfmittelräumdienst Westfalen-Lippe sprengte heute in einem Waldstück nahe der Schälker Landstraße (B 236) eine Landmine aus dem Zweiten Weltkrieg.


Ein Bürger hatte die Mine gemeldet und durch das Ordnungsamt der Stadt Hagen wurde der Kampfmittelräumdienst informiert. Vor Ort stellten die Mitarbeiter schnell fest, dass die Mine noch am heutigen Tag vor Ort gesprengt werden muss. In Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst wurden durch das Ordnungsamt über die Leitstelle der Feuerwehr Sandsäcke für die Sprengung zu der Fundstelle nachgefordert. Außerdem wurde die Polizei angefordert, um die Schälker Landstraße für den Zeitraum der Sprengung kurzfristig zu sperren. Aufgrund der nicht besiedelten Fläche waren weitere Sicherheitsmaßnahmen nicht erforderlich.


Das Ordnungsamt weist im Zusammenhang mit dem Fund auf wichtige Verhaltensregeln hin. So werden auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges noch beinahe täglich bei Erdarbeiten Kampfmittel aller Art gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr und obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde mit technischer Unterstützung bei der Durchführung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.


Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um so genannte „Blindgänger“ wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.

In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten, so dass diese auf keinen Fall angefasst werden dürfen und umgehende das Ordnungsamt, die Feuerwehr oder die Polizei zu verständigen sind.