Neue Markierungen auf der Hochstraße weisen auf die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr in Fahrtrichtung Eilpe hin. (Foto: Leon Riemer/Stadt Hagen)

Radverkehr: Neue Fahrbahnmarkierung in der Hochstraße

20. Oktober 2023 – Bessere Wegführung und Sichtbarkeit für den Radverkehr in Fahrtrichtung Eilpe: Mit dem Neubau der Marktbrücke wurde die Hochstraße zur Einbahnstraße, die Radfahrerinnen und Radfahrer seit August dieses Jahres in beide Fahrtrichtungen befahren dürfen. Um auf die Führung des Radverkehrs nach Eilpe hinzuweisen und eine Nutzung des Schutzstreifens in diese Richtung zu verhindern, hat die Stadt Hagen neue Fahrbahnmarkierungen aufgetragen.


In der Hochstraße fahren Radfahrerinnen und Radfahren in Richtung Eilpe im sogenannten Mischverkehr mit. Hierbei teilt sich der Radverkehr die Fahrbahn mit Kraftfahrzeugen und fährt entsprechend auf der rechten Fahrbahnseite. Der für die Fahrtrichtung Stadtmitte markierte Schutzstreifen darf nur in diese Richtung befahren und nicht für den Weg nach Eilpe genutzt werden. Da Radfahrende meist den Schutzstreifen für beide Fahrtrichtungen nutzen, wurden neue Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Im vorderen Bereich der Hochstraße weisen die Markierungen und ein Richtungspfeil auf den Radverkehr hin. Die Piktogramme sind nach jeder Kreuzung auf der Fahrbahn aufgetragen.


Weitere Einbindung in das Radverkehrsnetz

Die Hochstraße schließt eine Netzlücke zwischen Stadtmitte und Eilpe und ermöglicht so eine direkte Verbindung. Aus Eilpe ist die im April freigegebene Fußgängerzone über die Marienstraße erreichbar. Von der Fahrradampel in der Mittelstraße hat der Radverkehr die Möglichkeit, rechts auf den Bergischen Ring und links in die Hochstraße abzubiegen. Auf der Abbiegespur wurden dieses Jahr bereits Fahrradpiktogramme aufgebracht, um die Führung zu verdeutlichen.


August: Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung

Im August wurde die Einbahnstraße Hochstraße entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben, um die Durchlässigkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen sowie schnellere und direkte Wege zu schaffen. Für den Radverkehr in Fahrtrichtung Stadtmitte wurde ein Schutzstreifen markiert, der in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen durch eine rote Markierung hervorgehoben ist, um die Sichtbarkeit von Radfahrerinnen und Radfahrern zu erhöhen.


An der Kreuzung Bergischer Ring/Hochstraße wurde ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen wie in der Martinstraße oder in der Rathausstraße markiert. Die ungefähr fünf Meter tiefe Fläche ist rot markiert und steht ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung. Bei Rotlicht kann sich der Radverkehr vor den bereits wartenden anderen Verkehrsmitteln aufstellen. Bei grünem Licht ist es möglich, über den Schutzstreifen zu fahren. Ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen verringert die Gefahr von Abbiegeunfällen im toten Winkel.


Diese Regeln gelten in der Einbahnstraße Hochstraße

Vor Ort wurden Schilder installiert, die den motorisierten Verkehr auf die Einbahnstraßenregelung hinweisen. So kann die Hochstraße in Richtung Bergischer Ring nicht befahren werden. Für das Parken gelten neue Regelungen: Markierte Streifen weisen auf Parkflächen hin und sichern ausreichend Platz für den fließenden Verkehr. Auf der linken Straßenseite gilt aufgeschultertes Parken. Grundsätzlich gilt die vor Ort angebrachte Beschilderung.


In Einbahnstraßen ist der Verkehr grundsätzlich nur in eine Fahrtrichtung zulässig. Der Radverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen und ist auch entgegen der Fahrtrichtung zugelassen. Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot. Das Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist unzulässig. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, über den Schutzstreifen zu fahren, etwa beim Erreichen eines Stellplatzes oder beim Abbiegen an Kreuzungen. Der Radverkehr darf zu keiner Zeit eingeschränkt oder gefährdet werden. Fahrräder dürfen nur mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beziehungsweise 2 Metern überholt werden. Wenn der Radverkehr nicht mit ausreichendem Abstand überholt werden kann, muss der motorisierte Verkehr hinter dem Fahrrad bleiben. Nach wie vor sollten alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufeinander Rücksicht nehmen.