
Am 15. Mai sind die Landtagswahlen in NRW. (Foto: Pixabay)
Landtagswahl 2022: Rund 127.000 Hagenerinnen und Hagener sind wahlberechtigt
5. April 2022 – Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) am Sonntag, 15. Mai, sind nach jetzigem Stand rund 127.000 Hagenerinnen und Hagener wahlberechtigt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in Briefform mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlunterlagen“. In 130 Wahllokalen können die Wahlberechtigten dann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben. In Hagen wird es zwei verschiedene Stimmzettel geben, da das Stadtgebiet in zwei Wahlkreisen (Wahlkreis 103 Hagen I und Wahlkreis 104 Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III) liegt. Der Landtag NRW wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürger gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?
Rund 127.000 Bürgerinnen und Bürger sind in Hagen nach jetzigem Stand wahlberechtigt. Dazu gehören Personen, die Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin müssen die wahlberechtigten Personen mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) in NRW haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Zudem sind Personen nur wahlberechtigt, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis der Stadt Hagen geführt werden. Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge eines Richterspruchs verloren haben.
Wie wird gewählt?
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können persönlich im jeweiligen Wahllokal, angegeben auf der Wahlbenachrichtigungskarte, am Sonntag, 15. Mai, zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben. Über den Wahllokalfinder können sie nach Eingabe ihres Straßennamens ihr zugeordnetes Wahllokal finden. Dort erhalten sie unter anderem auch Informationen zur Barrierefreiheit des Wahllokals. Die Wahlbenachrichtigung berechtigt nicht zur Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum.
Zudem ist auch bei der Landtagswahl die Stimmabgabe per Briefwahl möglich. In diesem Fall oder, wenn die Wahlberechtigten in einem anderen Wahlraum ihres Wahlkreises wählen oder vor dem Wahltag ihre Stimme abgeben möchten, müssen sie vorab einen Wahlschein beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte werden die Möglichkeiten und Fristen beschrieben. Ab 5. April können Interessierte online ihren Antrag zur Briefwahl stellen.
Allgemein gilt, dass Wahlberechtigte ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben können. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen. Die Erststimme für den Direktkandidaten des Kreises und die Zweitstimme für die Parteien. Auf der linken Seite des Stimmzettels befinden sich die Direktkandidaten für den Wahlkreis, auf der rechten Seite die Parteien mit den Bewerbern aus der jeweiligen Landesliste.
Coronaschutzmaßnahmen vor Ort
Die Wahlräume werden coronakonform aufgebaut und während des Wahltags regelmäßig gelüftet, damit sowohl Wählende als auch Wahlhelfende geschützt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Im Wahllokal ist die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen zu beachten. Als Unterstützung wird es in den Wahllokalen Bodenmarkierungen und Wegekonzepte geben. Eine maximale Anzahl von Personen pro Wahllokal wird vor Ort angegeben, maßgeblich dafür ist die Größe des Raumes.
In den Wahlräumen, auf den Zuwegen und während der Stimmabgabe gilt eine Maskenpflicht. Stimmberechtigte Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können, müssen diese Ausnahme von der Maskenpflicht durch ein ärztliches Attest vor Ort nachweisen. Die Stimmabgabe im Wahlraum unterliegt nicht der 3G-Regelung. Die Regeln und Vorschriften können sich aufgrund der Lage kurzfristig ändern.
Pressemitteilungen
- „Füttern ist keine Liebe“: Stadt Hagen stellt Kampagne gegen das Füttern von Tauben vor
- Vollausbau in der Hüttenbergstraße startet – Vollsperrung im ersten Bauabschnitt
- Servicezentrum Sport: Feier zur 1. Hagener Sportlernacht im Juni
- Online-Vortrag über Tiere in der antiken und islamischen Philosophie – Anmeldung bis zum 2. Mai
- Hybrid-Veranstaltung über Ahnenforschung an der VHS – Anmeldung bis zum 29. April