Die Behörden führen regelmäßig gemeinsame Kontrollaktionen im Hagener Stadtgebiet durch. (Foto: Stadt Hagen)

Gemeinsame Kontrollaktion: Behörden überprüfen fünf Problemimmobilien

12. März 2025 – Eine Bauruine im Hinterhof und diverse Wohnungsmängel: Unter Leitung der Dienststelle Ordnungsbehördliche Aufgaben der Stadt Hagen haben der städtische Außendienst, die Wohnungsaufsicht, die Bauordnung, das Umweltamt, die Feuerwehr Hagen, die Polizei Hagen, das Jobcenter, der Zoll sowie Enervie am vergangenen Montag, 10. März, eine gemeinsame Kontrollaktion in fünf Problemimmobilien in der Mittelstadt und in Wehringhausen durchgeführt.


Im Fokus der regelmäßigen Kontrollen stehen unter anderem der melderechtliche Status, die Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges sowie des Kindergeldes, eine Müll- und Schädlingsproblematik, Wohnungsmissstände, Verstöße gegen die Landesbauordnung, Brandlasten, Schulabsentismus, die Überprüfung der Rettungswege sowie die Überprüfung von Gewerben. Im Hintergrund agieren außerdem die Fachbereiche Schule, Jugend und Soziales, Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung sowie Gesundheit und Verbraucherschutz der Stadt Hagen, die Familienkasse NRW, Deutsche Bahn und das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.


Von den 122 gemeldeten Personen konnten die Behörden 93 vor Ort kontrollieren. Drei angetroffene Bewohnerinnen und Bewohner waren nicht gemeldet und werden im Nachgang entsprechend überprüft und gegebenenfalls aufgefordert, sich anzumelden. Die Teams haben sieben Personen nicht angetroffen. Von weiteren Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses erhielten sie den Hinweis, dass die Personen unbekannt verzogen seien. Rund eineinhalb Stunden nach der Kontrollaktion ging ein Anruf des betroffenen Familienvaters bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Stadt Hagen ein. Er hatte von der Begehung erfahren und teilte mit, dass seine Familie in eine andere Stadt umgezogen sei. Die Personen werden nun entsprechend beim Bürgeramt abgemeldet.


Zudem hat der Zoll verschiedene Ausweise kontrolliert, um mögliche Passdelikte und Identitätsbetrügereien aufzudecken sowie fünf Gewerbe überprüft. Zwei der Gewerbe werden im Nachgang entsprechend abgemeldet, da diese nachweislich nicht mehr existieren.


Wohnungsmängel und Schimmel

Die Wohnungsaufsicht fand diverse Mängel wie eine defekte Heizung in einem Gebäude, ein loses Treppengeländer, Bestandsschaden im Keller durch früheren Fäkalienaustritt sowie eine defekte Flurbeleuchtung in einem Gebäude über alle Etagen. Enervie stellte im Rahmen der Überprüfungen keine Beanstandungen fest.


Bei den Kontrollen entdecken die Mitarbeitenden immer wieder in zahlreichen Gebäuden Feuchtigkeit und Schimmelbildung in den Wohnungen. In vielen Fällen ist ein falsches Lüftungsverhalten die Ursache. Bei falschem Lüften oder Heizen entsteht der Schimmel meist zuerst an der Decke, insbesondere in den Raumecken. Ist der Schimmel beispielsweise durch das Kippfenster entstanden, zeigt sich der Schaden häufig an den Wandflächen nahe dem Fensterrahmen. Bei der Schimmelbildung lassen sich viele Mängel durch richtiges Lüften verhindern. In manchen Fällen sind jedoch undichte Stellen oder Risse an Dächern, Mauerwerk, Fenstern oder Wassereintritt infolge eines Rohrbruchs Gründe für Schimmelbildung. So auch in einer der begangenen Immobilien: Hier stellten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure einen Wasserschaden über mehrere Etagen hinweg fest. Beim Betreten der Wohnung fanden sie bereits aufgequollenes Laminat im Bereich des Flures und der Küche vor und stießen als Ursache auf einen undichten Wasseranschluss in der Küche. Die Mitarbeitenden forderten den Mieter auf, in ihrem Beisein den Wasserhahn abzudrehen und unverzüglich einen Fachbetrieb für Sanitärtechnik zu kontaktieren beziehungsweise den Schaden dem Eigentümer mitzuteilen.


Gefährliche Bauruine

Bei einem Objekt befindet sich im Hinterhof des Hauptgebäudes eine Bauruine ohne Standsicherheit. Der Hinterhof ist durch den Keller, der zu einer Wohnung im Erdgeschoss gehört, zugänglich. Die Bauordnung hat unmittelbar ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Beseitigung der Bauruine (sofortiger Vollzug) gefordert. Im Hinterhof stellten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure ebenfalls eine Art Tank fest, von dem nicht bekannt ist, ob und womit dieser möglicherweise gefüllt ist. Aufgrund des schätzungsweise miserablen Zustandes des Tanks wurde der Fall unverzüglich an das Umweltamt zur weiteren Bearbeitung gemeldet. Die Mitarbeitenden leiten dort im Nachgang weitere Maßnahmen ein.