VHS-Vortrag über Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsverfügung
9. September 2024 – Zu einem Vortrag über das Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung lädt die Volkshochschule Hagen (VHS) am Donnerstag, 12. September, von 18 bis 19.30 in die Villa Post, Wehringhauser Straße 38, ein.
Der Referent Sascha Meinhardt ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und erläutert die dazu entscheidenden Punkte anhand vieler anschaulicher Beispiele. Die Patientenverfügung soll eine Vorbereitung für einen medizinischen Notfall darstellen, bei dem die Patientin oder der Patient momentan oder dauerhaft selbst nicht mehr in der Lage ist, ihren oder seinen Willen zu äußern. Die Vorsorgevollmacht dient der Regelung und Ordnung der finanziellen Verhältnisse und bestehender oder noch einzugehender Vertragsverhältnisse, die aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst, sondern durch Vertreterinnen oder Vertreter erledigt werden müssen. Die Betreuungsverfügung verhindert, dass im Betreuungsfall fremde Dritte die Betreuung übernehmen. Leider kann im Rahmen des Vortrags jedoch keine individuelle Rechtsberatung erfolgen.
Informationen zur Anmeldung für den Vortrag mit der Kursnummer 1900 erhalten Interessierte auf der Seite www.vhs-hagen.de oder beim Service-Team der VHS unter Telefon 02331/207-3622.
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