(v.l.n.r.) Henning Keune, Anja Hegel-Söhnchenund Rolf Niewöhner, präsentieren den Gebäudekomplex für Menschen mit Behinderungen in der Lützowstraße 82-84. (Foto: Linda Kolms/Stadt Hagen)

Wohnraumförderung: Neuer Gebäudekomplex für Menschen mit Behinderungen in der Lützowstraße

15. Mai 2024 – „Wir freuen uns, dass wir als Stadt dieses soziale Bauvorhaben begleiten und unterstützen durften“, sagt Henning Keune, Technischer Beigeordneter der Stadt Hagen, anlässlich des neuen Gebäudekomplexes des Caritasverbandes Hagen für Menschen mit Behinderungen in der Lützowstraße 82-84. Die Abteilung Wohnen der Stadt Hagen hat als Bewilligungsbehörde für die öffentlichen Mittel das Bauvorhaben begleitet und unterstützt.


In dem öffentlich geförderten Gebäudekomplex sind über drei Ebenen insgesamt 24 barrierefreie Wohnplätze entstanden, von denen sechs den speziellen Anforderungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer entsprechen. Außerdem wurden zwei weitere Plätze vorgesehen, die für dringende Notfälle bereitgehalten werden. Durch die ansprechenden Grundrissplanungen entstanden in den einzelnen Wohnebenen neben den großzügigen Einzelzimmern ebenfalls Wohnzimmer und vollständig eingerichtete Küchen, die alle Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlich nutzen können. Weiterhin ist das Gebäude mit einem Pflegebad, Gemeinschaftsräumen sowie einer Außenterrasse für gemeinsame Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohngruppen ausgestattet. Die großen Balkone, die auf jeder Etage von den Gemeinschaftsräumen begehbar sind, bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern eine ansprechende Aussicht und laden zum Treffen ein. Ein bestehender Gebäudekörper wurde aufwendig saniert, in dem sich nun Tagesstrukturräume befinden. Diese können auch Menschen mit Behinderungen nutzen, die nicht in dem Gebäudekomplex Lützowstraße wohnen.


Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen

Gefördert wurde das Bauvorhaben durch öffentliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Abteilung Wohnen im Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Stadt Hagen hat das Projekt des Caritasverbandes begleitet. Neben der kontinuierlichen Beteiligung an der Planung beziehungsweise Umplanung und der Berechnung der Förderdarlehen (Grunddarlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungsnachlässe) hat die Stadt den Caritasverband bei der Antragsstellung unterstützt und darauf hingewirkt, dass die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Durch Umplanungen, bedingt durch Grundrissveränderungen und Änderungen aufgrund der technischen Anforderungen oder Änderung bei den Finanzierungsmitteln, hat sich das Antragsverfahren teilweise verzögert.


Für die beiden Projekte Neubau und Einzelmaßnahmen in der Tagesstruktur wurden durch die städtische Abteilung Wohnen Sonderbudgets beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt und durch dieses bewilligt. Das Förderdarlehen für Einzelmaßnahmen in bestehenden Einrichtungen betrug rund 93.000 Euro. Auf das Darlehen wurde ein Gesamttilgungsnachlass in Höhe von etwa 24.600 Euro gewährt, was bedeutet, dass Zins, Tilgung und Verwaltungskostenbeitrag nur vom reduzierten Darlehen entrichtet werden. Der Tilgungsnachlass wirkt sich daher wie ein Zuschuss aus. Das Darlehen für den Neubau belief sich auf insgesamt über 1,9 Millionen Euro mit einem Tilgungsnachlass in Höhe von rund 565.000 Euro. In dem Förderdarlehen sind neben dem Grunddarlehen auch Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten, Pflegebäder für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für besondere Haustechnik enthalten. Durch die zinsgünstigen Darlehen mit hohen Tilgungsnachlässen konnte ein Teil der gestiegenen Baukosten kompensiert werden.