Hagener Projektefond
Der Projektefond 2024 ist ausgeschöpft.
Ab dem 1. Januar 2025 können neue Anträge gestellt werden.
Allgemeine Richtlinien für die Förderung von Projekten
Das Kulturbüro fördert innovative Kunst- und Kulturprojekte in der Stadt mit bis zu 50 % der Gesamtsumme. Eine Bezuschussung ist nur nach schriftlicher Antragstellung möglich.
In der Regel sollte ein Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn des Projektes gestellt werden. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich.
Geförderte Projekte:
Antragsformular
Das Formular finden Sie hier: Antragsformular Projektefond .
Richtlinien zum Projektefond
Die Richtlinien zum Projektefond finden Sie hier: Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit
Allgemeine Zuschussrichtlinien
Die allgemeinen Zuschussrichtlinien finden Sie hier: Allgemeine Zuschussrichtlinien
Fragen und Antragstellungen zur Förderung aus dem Projektefond richten Sie bitte an Melanie Redlberger.