Kindertagespflege: Ein Beruf mit Kopf, Herz und Hand
Kinder wollen lernen, brauchen Zuneigung und wollen sich betätigen – sie wollen also sozusagen ihren Kopf, ihr Herz und ihre Hand einsetzen. Gerade im jungen Alter ist es für sie wichtig, vielfältig gefordert und gefördert werden. Die Idee des Lernens mit Kopf, Herz und Hand geht auf den Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi zurück und auch heute noch ist seine Theorie zentral für die ganzheitliche Bildung. Kinder sollen in ihrer Ganzheit respektiert, gefördert und bestärkt werden, eigenständig zu denken, zu fühlen und zu handeln.
Frei nach Pestalozzi sucht die Stadt Hagen Menschen mit Kopf, Herz und Hand, die Lust haben, Hagener Kindern unter drei Jahren einen kleinen, geschützten und familiären Betreuungsrahmen zu bieten. Die Kindertagespflege ist eine abwechslungsreiche, anspruchsvolle und aufregende Aufgabe mit Zukunft.
Kindertagespflegende haben einen verantwortungsvollen Beruf: Sie sichern durch ihre Arbeit die gute Erziehung und Entwicklung der nächsten Generationen von Hagenerinnen und Hagenern.
Sie begleiten die Kinder bei ihren ersten Schritten und ersten Worten, zeigen ihnen oder erkunden mit ihnen die Welt und bereiten sie so auf die Kita, die Schule und das Leben vor.
Familie und Beruf lassen sich hierbei besonders gut vereinen. Denn Tagespflegepersonen, welche dieser Tätigkeit im eigenen Haushalt nachgehen, können ihre eigenen Kinder mitbetreuen, sodass diese dadurch schon früh Kontakt zu anderen Kindern knüpfen und vielleicht sogar schon Freundinnen und Freunde finden können.
Steckbrief: Was ist Kindertagespflege?
- Kindertagespflege bietet für Kinder unter drei Jahren einen kleinen, geschützten und familiären Betreuungsrahmen
- Kindertagespflegepersonen werden durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf ihre Eignung überprüft, absolvieren eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und erhalten eine Pflegeerlaubnis, die ebenfalls durch den Fachbereich Jugend und Soziales ausgestellt wird
- Der Betreuungsrahmen von Kindern unter drei Jahren ist gleichrangig mit dem einer KiTa und eine Kindertagespflegeperson arbeitet mit dem gleichen Bildungs- und Förderauftrag wie ein/e Erzieher*in in einer KiTa
- Der Betreuungsumfang entspricht ebenfalls dem einer KiTa, die Kindertagespfleger*innen können entweder 25, 35 oder 45 Wochenstunden arbeiten
- Was das Betreuungssetting betrifft, besteht allerdings keine Gleichartigkeit. Eine Kindertagespflegeperson kann in einem häuslichen Umfeld bis zu fünf Kinder betreuen. Im Rahmen einer Großtagespflegestelle, gemeinsam mit weiteren Kindertagespflegepersonen, können insgesamt bis zu neun Kinder zur gleichen Zeit betreut werden
Formen der Kindertagespflege:
Selbständige Kindertagespflegepersonen in eigenen Räumlichkeiten:
Im eigenen Haushalt oder in dafür angemieteten Räumlichkeiten kann eine Kindertagespflegeperson, die ihren Beruf selbstständig ausübt, bis zu fünf Kinder betreuen.
Selbständige Kindertagespflegeperson im Haushalt der Eltern:
Die Kindertagespflegeperson kann ebenfalls im Haushalt der Eltern arbeiten und benötigt dafür keine Pflegeerlaubnis. Die Eltern können die Tagespflegeperson auch anstellen.
Selbständige Kindertagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle:
Bis zu drei selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen können in externen Räumlichkeiten bis zu neun Kinder betreuen.
Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle im Angestelltenverhältnis:
Drei Kindertagespflegepersonen mit einem Stellenanteil von 2,5 Stellen arbeiten im Angestelltenverhältnis bei einem Träger und betreuen ebenfalls bis zu neun Kinder in einem familiären Rahmen.
In allen Formen der Kindertagespflege erhalten die Kinder eine Betreuung mit einem familiären Charakter und sind einer bestimmten Kindertagespflegeperson zugeordnet. Dadurch unterscheidet sich die Kindertagespflege von der Kita.
Vergütung in der Kindertagespflege
Institutionelle Kindertagespflege (Kindertagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis):
Die in einer Großtagespflegestelle angestellten Kindertagespflegepersonen erhalten ihre Bezahlung nach den Tarifen für Kinderpfleger*innen. Eine Anstellung ist in Vollzeit und Teilzeit möglich.
Bei selbständiger Tätigkeit:
Die selbständige Kindertagespflegeperson erhält eine monatliche Pauschale, die sie vom Fachbereich Jugend und Soziales im Voraus ausgezahlt bekommt.
Die Kindertagespflegeperson erhält 5,50 Euro pro Kind und pro Stunde für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren. Die Summe wird auf den Monat hochgerechnet. Hinzu kommt eine Dokumentationspauschale von 24 Euro pro Monat und Kind.
Die monatlichen Pauschalen ohne die Dokumentationspauschale pro Kind betragen:
- 110 Stunden (25 Wochenstunden) = 605 Euro
- 150 Stunden (35 Wochenstunden) = 825 Euro
- 190 Stunden (45 Wochenstunden) = 1045 Euro
Die Kindertagespflegeperson darf ein angemessenes Essensgeld für die Verpflegung der Kinder von den Eltern nehmen und erhält 30 vergütete Betreuungsausfalltage für ein Kalenderjahr. Ein Ausfall der Betreuung kann beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub entstehen. Die Eltern müssen die Hygieneartikel, wie Windeln und Feuchttücher, für ihr Kind zur Verfügung stellen.
Übernahme von Versicherungsleistungen bei Selbständigkeit
Der Fachbereich Jugend und Soziales übernimmt zur Hälfte die Kosten zu den Sozialversicherungsausgaben wie Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie die vollen Kosten für eine angemessene Unfallversicherung.
Kindertagespflege in Hagen
In Hagen gibt es momentan zwölf Großtagespflegeeinrichtungen in Trägerschaft. Bis voraussichtlich 2026 wird es einen Ausbau auf 18 Stück geben.
Standort & Erreichbarkeit
Frau Nicole Schröder
Fachbereich Jugend und Soziales
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Ansprechpartnerin
Fachbereich Jugend und Soziales
Bildungskoordination Kindertagespflege
Nicole Schröder
02331/207-2175