Informationen zur Bewerbung und Qualifikation
Vorteile der Arbeit in der Kindertagespflege
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die eigenen Kinder können bei einer Tätigkeit im eigenen Haushalt mitbetreut werden
- Gute Verdienstmöglichkeiten
- Quereinstiege sind gut möglich, auch ganz ohne pädagogische Vorerfahrungen
- Mehr Zeit mit Kindern verbringen und diese dabei fördern, bilden und die eigenen pädagogischen Schwerpunkte umsetzen
- Flexible Zeiteinteilung bei den Betreuungszeiten
- Selbstständigkeit, aber trotzdem abgesichert sein durch anteilige Übernahme der Sozialversicherungsleistungen
- Begleitung und Beratung durch den Fachbereich Jugend und Soziales und freie Träger von der Idee bis zur Tätigkeitsaufnahme
- Begleitung und Beratung durch die freien Träger bei Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis
- Unterstützung bei der Beantragung von Mitteln zum (Um-)Bau und der Ausstattung der Räumlichkeiten
- Finanzielle Unterstützung bei den Kosten der Qualifizierung und bei der Anmietung von externen Räumlichkeiten zur Ausübung der Kindertagespflege
Anforderungen an Kindertagespflegepersonen
- Die Kindertagespflegeperson ist mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 60 Jahre
- Sie hat einen abgeschlossenen und in Deutschland anerkannten Schulabschluss oder Berufsabschluss
- Sie verfügt über gute bis sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sie wurde durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf ihre Eignung überprüft (persönlich, formell und bezüglich der Betreuungsräumlichkeiten)
- Sie hat eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) abgeschlossen
- Sie verfügt über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses am Kind
- Sie hält eine pädagogische Konzeption bereit, die für Eltern einsehbar ist und Auskunft über die pädagogischen Ziele sowie deren Umsetzung gibt
- Sie besucht in regelmäßigen Abständen Fortbildungen
Auf dieser Basis erhält eine Kindertagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Soziales eine Pflegerlaubnis und kann die Betreuung von Kindern im Rahmen der Kindertagespflege ausüben. Eine Pflegeerlaubnis muss alle fünf Jahre neu beantragt werden, um zu gewährleisten, dass alle Anforderungen aktuell sind.
Wesentliche Kriterien der Eignungsüberprüfung im Hinblick auf die Zulassung zum Qualifizierungskurs
Der Fachbereich Jugend und Soziales überprüft im Vorfeld die Eignung der in Frage kommenden Personen. Diese Eignungsüberprüfung besteht aus einem formalen und einem persönlichen Teil.
Formaler Teil
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bewerbungsbogen
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen Personen ab 18 Jahren, die im Haushalt der Kindertagespflegeperson leben
- Ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Geeignetheit
- Nachweis der Masernimmunität
- Schweigepflichtentbindung für das Gesundheitsamt und den allgemeinen sozialen Dienst
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Nachweis über vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege (Qualifizierungskurs)
Parallel zu der Einreichung der Unterlagen überprüft der Fachbereich Jugend und Soziales die Räumlichkeiten, in denen die Kinder betreut werden sollen. Dabei erhalten die angehenden Kindertagespflegepersonen auch Tipps, wie sie die Räumlichkeiten für die Nutzung zur Kindertagespflege anpassen können.
Persönlicher Teil
Es erfolgt eine Abfrage der Motivation, der pädagogischen Haltung und der Erfahrung mit Kindern. Außerdem zeigen die angehenden Kindertagespflegepersonen in Gesprächen und bei Hausbesuchen, wie sie sich die Ausübung des Berufs vorstellen.
Qualifizierung nach dem Qualitätshandbuch Kindertagespflege (QHB)
Qualifizierung für Interessierte ohne pädagogische Ausbildung
Interessierte ohne pädagogische Ausbildung müssen eine Grundqualifizierung mit 300 Unterrichtseinheiten absolvieren. Diese setzt sich aus einer tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung aus 160 Unterrichtseinheiten und einer tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung aus 140 Unterrichtseinheiten zusammen. Zusätzlich zur Grundqualifizierung müssen Interessierte jeweils 40 Stunden Praktikum in einer Kita und in einer Kindertagespflege sowie 100 Selbstlerneinheiten absolvieren. Darauf folgt eine Lernergebnisfeststellung, nach der, sofern diese bestanden wird, der tätigkeitsbegleitende Teil beginnt, bei dem noch 40 Selbstlerneinheiten hinzukommen. Wenn die zweite Lernergebnisfeststellung ebenfalls bestanden wird, erhalten die Tagespflegepersonen ihre endgültige Pflegeerlaubnis.
Die Qualifizierung in Hagen dauert insgesamt rund 18 Monate. Der erste Teil ist in etwa nach einem halben Jahr beendet, sodass die Bewerberinnen und Bewerber bereits dann ihre Tätigkeit aufnehmen können.
Die Grundqualifizierung findet immer ganztägig samstags in den Räumlichkeiten der Volkshochschule Hagen, in der Villa Post, Wehringhauser Straße 38, statt, sodass Interessierte die Qualifizierung berufsbegleitend durchführen können. Die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung findet an zwei Abenden in der Woche und an Samstagen ganztägig statt.
Qualifizierung für Interessierte mit pädagogischer Ausbildung
Kinderpflegerinnen und -pfleger sowie Personen, die bereits in der Kindertagespflege tätig sind und eine Nachqualifizierung brauchen, benötigen eine Qualifizierung nach QHB 160+, die aus 140 Unterrichtseinheiten besteht. Pädagogisches Fachpersonal, also beispielsweise Menschen, die in Kitas, in der Sozialarbeit oder in der Heilerziehungspflege tätig sind, benötigen eine 80 Stunden Qualifizierung. Die QHB 160+ Qualifizierung und die 80 Stunden Qualifizierung werden in Hagen nicht angeboten. Die Kurse können jedoch in umliegenden Kommunen absolviert werden.
Eine Anmeldung zu den Kursen kann nur nach vorheriger Eignungsüberprüfung durch den Fachbereich Jugend und Soziales erfolgen.
Kosten der Qualifizierung
Es besteht die Möglichkeit, dass Interessent*innen eine Beteiligung an den Kosten der Qualifizierung durch den Fachbereich Jugend und Soziales erhalten. Voraussetzung ist, dass die zukünftige Kindertagespflegeperson in Hagen ihre Tätigkeit aufnimmt und Hagener Kinder betreut.
Zurzeit haben Teilnehmer*innen eine Eigenbeteiligung von 300 Euro zuzüglich 60 Euro für die Beantragung der Zertifikate und 50 Euro für den Erste-Hilfe-Kurs am Kind. 695 Euro übernimmt der Fachbereich Jugend und Soziales.
Die Teilnehmer, die den 80-Stunden-Kurs oder den 160+-Kurs absolvieren, haben ebenfalls eine Eigenbeteiligung von 300 Euro zuzüglich der Kosten für das Zertifikat und den Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Die Differenz wird vom Fachbereich Jugend und Soziales getragen. Eine Übernahme der Kosten für den Eigenanteil kann in Ausnahmesituationen erfolgen.
Bewerbung
Sie wollen Ihren Alltag entschleunigen, mit Kindern arbeiten, einen Beruf, der besser mit der eigenen Familie vereinbar ist, und trotzdem gut verdienen? Die Stadt Hagen und die Hagener Kinder freuen sich auf Sie!
Astrid Claußnitzer nimmt Ihre Bewerbung entgegen und beantwortet gerne Ihre offen gebliebenen Fragen! Sie ist entweder hier als Direktkontakt oder unter Telefon 02331/207-2965 erreichbar.
Standort & Erreichbarkeit
Frau Nicole Schröder
Fachbereich Jugend und Soziales
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Ansprechpartnerin
Fachbereich Jugend und Soziales
Bildungskoordination Kindertagespflege
Nicole Schröder
02331/207-2175