Zugang
In der Regel erfolgt eine Zuweisung zur möglichen Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht.
Geschädigte und tatverantwortliche Beschuldigte können sich auch selbst hier in der TOA-Fachstelle, zum Beispiel auch vor der Einleitung rechtlicher Schritte, melden.
Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung
Standort & Erreichbarkeit
Hochstr. 63
58095 Hagen
Ansprechpartner*in
Herr Di Maggio
Sozialarbeiter B.A.
Mediator in Strafsachen
Telefon: 02331 207-2891
Sie können uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir rufen Sie gerne zurück!