Zugang


In der Regel erfolgt eine Zuweisung zur möglichen Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht.


Geschädigte und tatverantwortliche Beschuldigte können sich auch selbst hier in der TOA-Fachstelle, zum Beispiel auch vor der Einleitung rechtlicher Schritte, melden.

Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung

Standort & Erreichbarkeit

Hochstr. 63

58095 Hagen


Ansprechpartner*in


Herr Di Maggio

Sozialarbeiter B.A.

Mediator in Strafsachen

Telefon: 02331 207-2891



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