Geschädigte


Geschädigte von Straftaten wollen hinsichtlich des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten werden. Aber sie wollen nicht nur informiert werden. Geschädigte von Straftaten wollen auch reden, fragen, ihren Ärger kundtun sowie ihren Interessen an Wiedergutmachung und Schadenersatz Ausdruck verleihen.


Die Erfahrung, geschädigte Person einer Straftat zu werden ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Lebensgefühls, die allerdings unterschiedlich zum Ausdruck kommt. Verstärkt wird eine solche Beeinträchtigung, wenn die betroffene Person den Ereignissen ohnmächtig gegenübersteht, wenn sie nichts tun kann. Im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) erhält eine geschädigte Person die Gelegenheit, Angst und Ärger hinter sich zu lassen und seine ganz persönlichen Interessen an Ausgleich und Wiedergutmachung zum Ausdruck zu bringen.


Bestenfalls erhält eine geschädigte Person schnell und unbürokratisch Schadenersatz.

Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung

Standort & Erreichbarkeit

Hochstr. 63

58095 Hagen


Ansprechpartner*in


Herr Di Maggio

Sozialarbeiter B:A:

Mediator in Strafsachen

Telefon: 02331 207-2891



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