Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/20 (699) Einzelhandel Revelstraße


Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB


vom 27.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022



Ziel und Zweck der Planung


Das Plangebiet liegt im „Zentralen Versorgungsbereich Vorhalle“, der in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Hagen (Dezember 2015) definiert ist. Der Standortbereich des derzeitigen ALDI-Standortes wurde gemäß Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2009 bereits aufgrund der geringen Distanz (rd. 200 m) bis zum beginnenden stärker verdichteten Einzelhandelsbereich, als möglicher „Ergänzungsbereich“ eingeordnet. Der Bereich des derzeitigen ALDI-Marktes, mit seiner zentralen Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung in Vorhalle, und seiner fußläufigen Anbindung an den Ortskern stellt eine realistische, langfristig nachhaltige Standortsicherung der Nahversorgung für den Stadtteil Vorhalle dar.


Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, entsprechend den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen, das Plangebiet durch die ergänzende Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters, eines Drogeriemarktes, eines Ladenlokals für Büronutzungen/ Dienstleitungsnutzungen/ Räume für freie Berufe/ Gastronomiebetriebe sowie die Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Discountmarktes als Nahversorgungsstandort zu entwickeln.


Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll nun die Grundlage für eine auch im Hinblick auf die zentralen Versorgungsbereiche der Nachbarkommunen verträgliche Entwicklung des Nahversorgungsstandortes geschaffen werden. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplanten Einzelhandelsbetriebe zu schaffen, ist neben der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/20 Einzelhandel Revelstraße, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes notwendig.


Durch die Einarbeitung von Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind und einer Änderung des Aufstellortes der Außengeräte für die Kälteerzeugung nordöstlich des SO 2, ist der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert worden.


Die erneute Offenlage findet im Zeitraum vom 27.06.2022 bis zum 08.07.2022 statt. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Alle Änderungen im Entwurf des Bebauungsplanes, im Vorhaben- und Erschließungsplan und in der Begründung sind farbig kenntlich gemacht.


Nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurden folgende Änderungen vorgenommen:


Änderung des Aufstellortes der Außengeräte für die Kälteerzeugung im Nordosten (SO 2)

  • Außengeräte für die Kälteerzeugung, welche bisher im Nordosten auf dem Dach des geplanten Discountmarktes errichtet werden sollten, wurden in die nordöstlichen Ecke, hinter den geplanten Discountmarkt (SO 2) versetzt. Im Bebauungsplan wurde der Standort in Form einer Fläche für Nebenanlagen festgesetzt. Die Änderung erfolgte, um eine bessere Zugänglichkeit und Wartung der Geräte sicherzustellen. Durch die Änderung ergaben sich zusätzlich Anpassungen im Umweltbericht sowie in der Begründung.

Änderung im Bereich der festgesetzten „Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“

  • Aufgrund der Verlegung des Aufstellortes der Außengeräte für die Kälteerzeugung wurde die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nördlich des SO 2 geringfügig geändert
  • außerdem wurde der Standort für einen anzupflanzenden Baum verschoben

Anpassung der textlichen Festsetzung 5.2 Vegetationsflächen

  • Die Festsetzung wurde entsprechend der Stellungnahme aus dem Bereich Freiraumplanung geändert.

Begrenzung zentrenrelevanter Randsortimente im SO2 – textliche Festsetzung 1.1.2

  • Im SO 2 wurden, der Stellungnahme der IHK entsprechend, zentrenrelevante Nebensortimente auf maximal. 10 % der Verkaufsfläche begrenzt.

Anpassung der Fahrradstellplätze

  • Der Aufstellort der Fahrradabstellplätze wurde geringfügig geändert.

Änderung/Ergänzung mehrerer Hinweise entsprechend der Stellungnahme des Umweltamtes


Im Zuge der Anpassungen ist auch die Begründung zum Bebauungsplan geändert worden. Die Änderungen in der Begründung sind gelb markiert. Die Begründung vom 10.06.2022 ersetzt die Begründung vom 11.01.2022.


Die Lage des Plangebietes kann dem folgenden Übersichtsplan entnommen werden:




Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Für die Änderung relevante umweltbezogene Stellungnahmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Am 25.06.2020 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung der Verfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Teiländerung des Flächennutzungsplanes) beschlossen. Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 24.07.2020 im Amtsblatt.

  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1. BauGB fand vom 15.03.2021 bis 15.04. 2021 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

  • Am 17.02.2022 hat der Rat der Stadt Hagen die öffentliche Auslegung der Verfahren beschlossen. Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 04.03.2022 im Amtsblatt.

  • Die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgten im Zeitraum vom 14.03.2022 bis zum 14.04.2022.

  • Aufgrund der Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und einer geringfügigen Änderung der Planung findet vom 27.06.2022 bis zum 08.07.2022 die erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.



Hinweise zur Öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Rathaus I, Bauteil D (Historisches Rathaus), Flurbereich 1. Obergeschoss, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3783 oder E-Mail-Adresse: Jan.denBrave@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechpartner

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten