Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Hagener Denkmallandschaft ist vielfältig. Von urzeitlichen Funden im Vorhaller Steinbruch, über Spuren aus der Eiszeit und dem frühen Mittelalter, über Burgen und Schlösser, landschwirtschaftlichen Gehöften aus dem 17. Jahrhundert, erste Unternehmervillen wie Haus Harkorten von 1756, zahlreichen technischen Kulturdenkmalen aus dem frühen 18. und 19. Jahrhundert bis hin zu den bedeutenden Gebäuden des frühen Jugendstils und der Moderne wie dem Hohenhof zu Beginn des 20. Jahrhunderts und zahlreichen herausragenden Gebäuden der Nachkriegsära reicht das breite Spektrum.
Insgesamt stehen in Hagen derzeit 480 Denkmäler gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes unter Schutz, davon 22 Bodendenkmäler. Mindestens genauso viele Gebäude müssen noch auf ihren Denkmalwert hin überprüft werden und viele Fundstellen der Archäologie, die oftmals erst bei Planungen oder konkreten Bauvorhaben zu Tage kommen, müssen noch erfasst werden.
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Hagens Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen.
Grundlage ist das Nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz-DSchG NRW) vom 01.06.2022 in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Mitarbeiterinnen der Denkmalbehörde erteilen Ihnen gerne Auskunft und Beratung in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Stadtarchäologie
Hagen liegt mitten in einer überregional herausragenden Fundlandschaft. Schon vor über 200 Jahren wurden erste archäologische und geologische Funde entdeckt und in Publikationen veröffentlicht. Der Elseyer Stiftspfarrer Johann Friedrich Möller (1750-1807) regte bereits 1802 den Schutz von Bodenfunden und Denkmälern an. An diese bis ins 18. Jahrhundert zurückreichende Sammlungs- und Forschungsgeschichte knüpfen das heutige Museum Wasserschloss Werdringen und die 2019 gegründete Stadtarchäologie in Hagen an. Sie ist damit eine von nur insgesamt sieben Stadtarchäologien in Westfalen.
Seit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein Westfalen im Jahre 2013, muss die archäologische Denkmalpflege bei vielen Bauvorhaben und vor allem bei der Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen immer im Vorfeld angehört werden. Im Denkmalschutzgesetz ist unter anderem auch das „Verursacherprinzip“ verankert. Wer also ein Grundstück bebauen oder ein vorhandenes Gebäude erweitern möchte und wenn sich dort Bodendenkmäler oder vermutete Bodendenkmäler befinden, muss die Kosten für ihre Bergung und Dokumentation tragen.
Um allerdings nicht von Zufallsfunden überrascht zu werden und um vor allem Privateigentümer nicht übermäßig zu belasten, sondern weit im Vorfeld gezielt und damit kosten- und zeitsparend Baumaßnahmen begleiten zu können, ist eine frühzeitige Beteiligung der Stadtarchäologie wichtig. So können Bodeneingriffe in Bereichen von Bodendenkmälern oder auch potentiellen Bodendenkmälern noch während der Bauarbeiten aufgedeckt, durch Archäologen dokumentiert und gesichert werden, ohne das es zu unnötigen Verzögerungen im Bauablauf kommt.
Ehrenamtliches Engagement und das Suchen mit der Sonde
Das Suchen und Finden von Hinterlassenschaften aus längst vergangenen Zeiten ist reizvoll und spannend. Viele Menschen gehen selbstständig und gezielt in Wäldern und auf Freiflächen auf die Suche nach archäologischen Funden. Ehrenamtliches Engagement ist für die Bodendenkmalpflege
enorm wichtig. Mit Hilfe von Freiwilligen und engagierten Bürgern sind schon einige spannende Fundobjekte entdeckt worden, die heute in Museen ausgestellt werden. Doch das eigenständige Suchen nach geschützten Bodendenkmälern und Einzelfunden bedarf einer Sucherlaubnis.
Wer nach Metallgegenständen, Keramik oder Steinartefakten suchen und dabei auch ein Metallsuchgerät einsetzen möchte, muss einen kostenpflichtigen Antrag auf Grabungserlaubnis bei der Bezirksregierung stellen. In Hagen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Wer nicht den direkten Weg zur Bezirksregierung aufnehmen möchte, kann sich bei der Stadtarchäologie Hagen vorstellen und wird von hier aus bei der Antragstellung unterstützt. Sie bezieht auch das für Hagen zuständige Fachamt beim LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe), die LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, mit ein. Für einen Antrag ist kein spezielles Formular notwendig. Es reicht ein schriftlicher Antrag per Post oder E-Mail mit Angaben von Kontaktdaten und dem geplanten Suchgebiet.
Wenn Sie sich für Archäologie in Hagen interessieren und sich ehrenamtlich bei der Entdeckung von Bodendenkmälern einsetzen möchten, nehmen Sie Kontakt mit der Stadtarchäologie Hagen auf.
Ansprechpartnerin:
Mirjam Kötter M.A.
02331/207-3026
mailto:mirjam.koetter@stadt-hagen.de
Auf der Internetseite des LWL-Archäologie für Westfalen finden Sie außerdem Informationen und Broschüren zu den Themen Bodendenkmalpflege, rechtliche Grundlagen und ehrenamtliches Engagement von Freiwilligen und Sondengängern. https://www.lwl-archaeologie.de
Die 10 häufigsten Irrtümer zum Thema Denkmalschutz
Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz
Bei baulichen Maßnahmen (Bau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen) an Baudenkmälern oder in der engeren Umgebung davon ist eine Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) erforderlich. Die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.
Zuschüsse und Förderung
Es besteht die Möglichkeit, für die Durchführung von Maßnahmen einen Zuschuss aus den Pauschalmitteln für Denkmalpflege der Stadt zu erhalten.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
- Gebäude muss ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sein (Eintragung in die Denkmalliste)
- Erlaubnis nach § 9 DSchG erforderlich
- Nachweis von Rechnungen
Darüber hinaus sind Förderungen aus Denkmapflegemitteln des Landes odes Bundes unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch hier geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Bezirksregierung Arnsberg (Denkmalförderung)
Steuerbescheinigungen
Für die am Denkmal durchgeführten Maßnahmen können Sie bei der Denkmalbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 36 DSchG stellen.
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Die Bescheinigung kann nur erteilt werden, wenn die Baumaßnahmen vor Beginn ihrer Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sind und zur Erhaltung des Baudenkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Die Ausstellung von Steuerbescheinigungen (Bescheinigung nach § 36 n.F. DSchG NRW) ist gemäß § 27 DSchG NRW i. V. mit dem Gebührengesetz NRW und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Denkmalschutz und Stadtarchäologie
Rathaus I, Historisches Rathaus (Bauteil D), 2. Etage, Zi. D.201 bis D.204
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Anträge und allgemeine Anfragen sind zu richten an: denkmal@stadt-hagen.de
Tel. Ansprechpartner
Fax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | nur nach Vereinbarung |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Erlaubnis nach § 9 DSchG
- Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses
- Infoblatt Steuerbescheinigung § 36 DSchG
- Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung
- Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung-Anlage 5
- Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung-Anlage 6
- Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung-Anlage 9
- Infoblatt für Eigentümer