Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße – Feithstraße und
Teiländerung Nr. 110 Einzelhandel Fleyerstraße zum Flächennutzungsplan
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vom 13.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022
Ziel und Zweck der Planung
Es besteht die Absicht, den vorhandenen Edekamarkt an der Fleyer Straße/Feithstraße mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 790 qm auf 1350 qm Verkaufsfläche zu erweitern. Die Erweiterung soll durch die Hinzunahme des Tankstellengrundstücks nach Süden erfolgen und daran anschließend eine neue Stellplatzanlage angelegt werden.
Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1/92 (461) Fleyer Straße - Feithstraße, der für diesen Bereich bisher gültig ist, stehen dem Vorhaben entgegen. Es besteht deshalb das Ziel, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/20 die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Zusätzlich ist die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hagen erforderlich. Hierfür wird das FNP-Änderungsverfahren Nr. 110 Einzelhandel Fleyer Straße durchgeführt. Die Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren erfolgt zeitgleich.
Die zwei Plangebiete sind identisch und können den folgenden Übersichtsplänen entnommen werden:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
Bebauungsplanentwurf Nr. 1/20
- Beschlussvorlage zur Auslegung
- Bebauungsplanentwurf Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße - Feithstraße
- Begründung zum Bebauungsplan Teil A – Städtebau vom 20.09.2021
- Begründung zum Bebauungsplan Teil B – Umweltbericht vom 10.09.2021
Teiländerung Nr. 110 zum FNP
- Beschlussvorlage zur Auslegung
- Planentwurf zur FNP-Teiländerung Nr. 110
- Begründung zur FNP-Teiländerung Teil A – Städtebau vom 20.09.2021
- Begründung zur FNP-Teiländerung Teil B – Umweltbericht vom 10.09.2021
Die folgenden Gutachten liegen vor:
- Einzelhandelsgutachten/Auswirkungsanalyse
- Verkehrsgutachten
- Schallgutachten zum Gewerbelärm
- Schallgutachten zum Verkehrslärm
- Baugrundgutachten und Umwelttechnisches Gutachten (Altlasten)
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I)
- Der naturschutzrechtliche Eingriff nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz wird im Kapitel 4.2.6 „Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung“ der beiden Umweltberichte behandelt.
Folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltbezogenen Inhalten sind bisher eingegangen:
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 13.02.2020 die Einleitung der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/20 und zur Teiländerung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 37/2020 der Stadt Hagen am 11.09.2020 bekannt gemacht.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in der Zeit vom 08.02.2021 bis zum 05.03.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 29.01.2021 im Amtsblatt Nr. 05/2021.
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 18.11.2021 die öffentliche Auslegung der beiden Bauleitpläne beschlossen.
- Die öffentliche Auslegung findet vom 13.12.2021 bis zum 21.01.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 03.12.2021 im Amtsblatt Nr. 59/2021.
- Die Behördenbeteiligung (TöB-Beteiligung) findet ebenfalls vom 13.12.2021 bis zum 21.01.2022 statt.
Hinweise zur öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Rathaus I, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3787 oder E-Mail-Adresse: erich.engel@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Herr Engel
Telefon: (02331) 207-3787
E-Mail: erich.engel@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |