Bebauungsplan Nr. 6/18 (684)

Entwicklung Westside Hauptbahnhof


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB


vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021



Ziel und Zweck der Planung


In der Rahmenplanung zum Bereich westlich des Hauptbahnhofs wurden unterschiedliche städtebauliche Konzepte entwickelt und Mitte 2018 eine Variante von der Politik beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung und Aufwertung des Bereichs zwischen dem Gleiskörper hinter dem Hauptbahnhof und dem Straßenkörper der Bahnhofshinterfahrung. Die in der Rahmenplanung entwickelten städtebaulichen Konzepte und Entwurfsideen werden jetzt in Planungsrecht umgesetzt.


Zusammengefasst bestehen für den Bebauungsplan folgende Ziele:


  • Schaffung und Steuerung von neuen Nutzungsimpulsen durch ein lebendiges westlichen Stadtquartier mit Magnetwirkung
  • Herstellung eines hochwertigen Quartiers mit Dienstleistungsbetrieben und Bildungseinrichtungen
  • Verklammerung der Bereiche östlich und westlich des Bahnhofsgebäudes
  • Bahnhofsnahe Innenstadtentwicklung (Aufwertung und Ergänzung der Innenstadt)
  • Stärkung des Hauptbahnhofs durch zusätzliche zentrale Einrichtungen
  • Zugangsbereich Tunnel mit städtebaulich anspruchsvoller Gestaltung
  • Qualitätvolle Architektur mit baulicher Dominante
  • Erhalt und Erweiterung der Wegeverbindungen
  • Einbindung in das Radwegenetz

Die Lage des Plangebiets ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:



Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/18 (684) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
  • Die Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt Nr. 43/2018 hat am 02.11.2018 stattgefunden.
  • Die Scopingabfrage - Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen - ist im Dezember 2018 durchgeführt worden.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat im August/September 2019 stattgefunden.


Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-2585 oder E-Mail-Adresse: sabine.david@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Termine und Vorsprachen in Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Hagen können nur in Anspruch genommen werden, wenn für die Besucherinnen und Besucher der Nachweis eines maximal 48 Stunden alten negativen Coronatests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO vorliegt. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum Schuleintritt. Der Nachweis der negativen Testung ist digital oder in Papierform gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorzuweisen. Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen), einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test in Verbindung mit einer Impfung (Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück) oder einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test über ihre Genesung haben (Infektion liegt mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurück) benötigen keinen negativen Test.

Ansprechpartner/in

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgende/n Ansprechpartner/in wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten