Bebauungsplan Nr. 2/20 (697)
Freizeitareal Familienbad Hengstey
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
vom 03.05.2021 bis einschließlich 21.05.2021
Ziel und Zweck der Planung
Das Südufer am Hengsteysee stellt sich bereits heute als Ort für Freizeit- und Erholungstätigkeiten dar, der u.a. durch den RuhrtalRadweg eine überregionale Bedeutung hat. Mit Blick auf die weitere Entwicklung des Freizeit- und Tourismusstandortes am Südufer des Hengsteysees hat die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (HVG) entschieden, dass das Familienbad Hengstey aufgewertet werden soll.
Nach der Erstellung einer Entwicklungsanalyse im Jahr 2018 haben sich die HVG und der Rat der Stadt Hagen für eine der vorgestellten Varianten (siehe Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 1233/2018) entschieden. In 2019 hat die HVG auf Grundlage dieses Konzeptes einen Gestaltungswettbewerb ausgeschrieben. Ziel dabei war es, nicht bloß den Bereich rund um das Freibad aufzuwerten, sondern auch einen Impuls für die weitere Entwicklung des gesamten Ufers zu geben.
Aus drei eingereichten Arbeiten wurde ein Konzept ausgewählt und am 23.05.2019 im Rat der Stadt Hagen bestätigt.
Die geplanten Umbauarbeiten im bestehenden Strandhaus sollen im Frühjahr 2021 umgesetzt werden. Für die Umgestaltung des Bereichs zwischen Strandhaus und Seeufer in eine attraktiv gestaltete Freizeitfläche mit Beachvolleyball, Sandstrandareal, Sitzgelegenheiten und einem Steg mit Aussichtsplattform ist Planungsrecht erforderlich.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung und Attraktivierung des Freibadgeländes an der Seestraße 4, der nördlich und südlich direkt angrenzenden Flächen sowie die Verknüpfung der Aufenthalts- und Wegeflächen rund um den Hengsteysee.
Im Detail sind folgende Ziele zu nennen:
- Absicherung der Nutzung des Freibades durch Erweiterung der Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten im jetzt planerischen Außenbereich
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine ausgebaute Wegeverbindung und Anlagen zur Freizeitnutzung am Gewässer
- Einbindung in das überregionale Radwegenetz
- Gewährleistung der Erlebbar- und Zugänglichkeit des Ufers des Hengsteysee im Vorgriff auf die IGA 2027
Die Lage des Plangebiets ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Die Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt Nr. 48/2020 hat am 30.10.2020 stattgefunden.
- Die Scopingabfrage - Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen - hat ab 26.03.2020 stattgefunden. Aufgrund der Corona-Krise konnte kein Scopingtermin im eigentlichen Sinne stattfinden. Die Fachgespräche wurden mit einzelnen Teilnehmern in kleiner Runde oder telefonisch geführt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat im Februar 2021 stattgefunden.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-2585 oder E-Mail-Adresse: sabine.david@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Termine und Vorsprachen in Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Hagen können nur in Anspruch genommen werden, wenn für die Besucherinnen und Besucher der Nachweis eines maximal 48 Stunden alten negativen Coronatests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO vorliegt. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum Schuleintritt. Der Nachweis der negativen Testung ist digital oder in Papierform gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorzuweisen. Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen), einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test in Verbindung mit einer Impfung (Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück) oder einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test über ihre Genesung haben (Infektion liegt mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurück) benötigen keinen negativen Test.
Ansprechpartner/in
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgende/n Ansprechpartner/in wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau David
Telefon: (02331) 207-2585
E-Mail: sabine.david@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |