![Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.](../../../../../media/images/fb/leichte_sprache/eltern_mit_kind_2_thumb_retina.png)
Kinder und Jugendliche
Kinder, Jugendliche und ihre Eltern brauchen
manchmal Hilfe.
Diese Hilfe bekommen sie beim Jugend-Amt.
Zum Beispiel:
- Wenn es Probleme bei der Erziehung gibt.
- Wenn es Probleme in der Familie gibt.
- Wenn das Kind Probleme im Kinder-Garten oder in der Schule hat.
Viele Hilfen kann das Jugend-Amt bezahlen.
Das Jugend-Amt kümmert sich darum,
dass jedes Kind einen Platz im Kinder-Garten bekommt.
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Jugend-Gerichts-Hilfe
Manchmal muss ein Jugendlicher zum Gericht.
Wenn er etwas falsch gemacht hat.
Dann begleitet ein Mitarbeiter von der
Jugend-Gerichts-Hilfe den Jugendlichen.
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Unterhalt
Eltern müssen für ihr Kind Unterhalt bezahlen.
Unterhalt ist Geld.
Mit dem Geld wird alles bezahlt, was das Kind braucht.
Zum Beispiel:
- Kleidung
- Essen
- Schul-Bücher
- Spielzeug
- Hobbys
Manchmal bezahlt die Mutter oder der Vater keinen
Unterhalt für das Kind.
Die Mitarbeiter im Jugend-Amt helfen dem Kind,
dass es das Geld von der Mutter oder dem Vater
bekommt.
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Amts-Vormundschaft
Und die Mitarbeiter kümmern sich um ein Kind,
wenn die Eltern das nicht richtig können oder
gestorben sind.
Das nennt man: Amts-Vormundschaft.