Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Kinder und Jugendliche


Kinder, Jugendliche und ihre Eltern brauchen

manchmal Hilfe.

Diese Hilfe bekommen sie beim Jugend-Amt.


Zum Beispiel:

  • Wenn es Probleme bei der Erziehung gibt.
  • Wenn es Probleme in der Familie gibt.
  • Wenn das Kind Probleme im Kinder-Garten oder in der Schule hat.

Viele Hilfen kann das Jugend-Amt bezahlen.

Das Jugend-Amt kümmert sich darum,

dass jedes Kind einen Platz im Kinder-Garten bekommt.

Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Jugend-Gerichts-Hilfe

Manchmal muss ein Jugendlicher zum Gericht.

Wenn er etwas falsch gemacht hat.

Dann begleitet ein Mitarbeiter von der

Jugend-Gerichts-Hilfe den Jugendlichen.

Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Unterhalt

Eltern müssen für ihr Kind Unterhalt bezahlen.

Unterhalt ist Geld.

Mit dem Geld wird alles bezahlt, was das Kind braucht.

Zum Beispiel:

  • Kleidung
  • Essen
  • Schul-Bücher
  • Spielzeug
  • Hobbys

Manchmal bezahlt die Mutter oder der Vater keinen

Unterhalt für das Kind.

Die Mitarbeiter im Jugend-Amt helfen dem Kind,

dass es das Geld von der Mutter oder dem Vater

bekommt.

Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Amts-Vormundschaft

Und die Mitarbeiter kümmern sich um ein Kind,

wenn die Eltern das nicht richtig können oder

gestorben sind.

Das nennt man: Amts-Vormundschaft.